Osterode (Ostpreußen)
Osterode ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Osterode. |
Allgemeine Informationen
Osterode liegt im prußischen Stammesgebiet Sassen oder Sasna auf einer Insel am Einfluss der Drewenz in den Drewenzsee. Osterode war eine Kreisstadt in Ostpreußen.
Name
Der Name geht auf niedersächsische Kreuzfahrer zurück, die sich durch das äußere Bild an ihre Heimat erinnert fühlten. Die Umgebung der alten Welfenburg Osterode am Harz zeigt viel Übereinstimmung mit der um die gleichnamige Ordensburg von 1302.
Einwohner
- 5.746 Einwohner (1875)
- 6.468 Einwohner (1880)
- 9.410 Einwohner (1890), davon 7.693 Evangelische, 1.502 Katholiken u. 201 Juden (500 Polen)
- 16.482 Einwohner (1925), davon 14.399 Evangelische, 1.893 Katholiken, 10 sonstige Christen. 154 Juden
- 17.977 Einwohner (1933), davon 15.712 Evangelische, 2.036 Katholiken, 4 sonstige Christen, 123 Juden
- 17.795 Einwohner (1939), davon 15.108 Evangelische, 2.063 Katholiken, 262 sonstige Christen, 0 Juden
Wappen
Das Wappen hat in Rot auf rechtshin schreitendem Roß mit blauer Satteldecke einen golden-geharnischten Deutschordensritter mit eingelegter Lanze (nicht wie Hupp senkrecht stehender), Schwert und schwarzkreuzigem, silbernem Ordensschild. Hupps Zeichnung ist auch sonst fehlerhaft, das alte Siegel hat am Helm keine Feder, und der Schild ist gelehnt zu zeichnen.
Geschichte
- Die 1332 erstmals erwähnte Deutschordenburg war schon früher entstanden. Es handelte sich um eine Grenz- und Schutzburg, um die Straße Elbing – Ortelsburg überwachen zu können.
- Stadtgründung zwischen 1327 und 1330 vom Hochmeister Luther von Braunschweig. Die Gründungsurkunde ging verloren, die Zweitausfertigung stammt von 1335, die dritte von 1348.
- Die Stadt war nach Kulmischem Recht eingestuft.
- Vor dem Ostflügel der Burg siedelten sich niedersächsische Einwanderer aus der Nähe des Harzes sowie Siedler aus Mitteldeutschland an, denen der Christburger Komtur Luther von Braunschweig 1329 das Stadtrecht und 96 Hufen verlieh.
- 1341 wird Osterode Sitz eines Pflegers, später eines Komturs.
- 1525 Sitz eines Amtshauptmannes.
- Mitte des 16. Jahrh. dringen slawische Masovier in die städtische Unterschicht ein.
- 1757 Die Russen fallen im Sommer (im Siebenjährigen Krieg) unter Graf Fermor und Feldmarschall Graf Apraxin in Ostpreußen ein. Zarin Elisabeth I. erklärt durch Patent vom 31. Dezember 1757 Ostpreußen als russisches Eigentum.
- 1758 Jan. Eine russische Armee unter Graf Fermor besetzt kampflos das ungeschützte Ostpreußen.
- 1762 Nach dem Tod der Zarin Elisabeth (5.1.1762) kommt es unter ihrem Nachfolger, Zar Peter III., zum Frieden mit Preußen (5.5.1762 Vertrag von St. Petersburg). Russland gibt ohne Entschädigung die besetzten bzw. bereits annektierten Gebiete Ostpreußen, Hinterpommern und Neumark zurück. Die Russen ziehen ab, Osterode wird wieder preußisch.
- 1788 werden Stadtmauern und Tore abgebrochen.
- 1806 wohnten König Friedrich Wilhelm III. und die Königin Luise einige Tage, Napoleon sechs Wochen im Schloß. Napoleon sammelte bei der Schlacht bei Pr.-Eylau seine Truppen in Osterode. Es wurden Münzen geprägt:" Napoléon à Osterode."
- 1844 erster Spatenstich zum Oberländischen Kanal.
- 1914 war die Stadt Hauptquartier des Armee-Oberkommandos unter Hindenburg und Ludendorff.
- Schloß, Gymnasium, evangelisches Schullehrerseminar, 2 Waisenhäuser
- Eisenbahnwerkstätte, Maschinenfabrik, Spritfabrik, Bierbrauerei, Dampfsägemühlen, Dampfmahlmühlen, Viehmärkte; Handel mit Holz, Getreide, Spiritus und Wolle; Schifffahrt
- Bahnhof der Linien Osterode-Insterburg, Osterode-Hohenstein-Marienburg und Thorn-Osterode der Preußischen Staatsbahn, Reichsbanknebenstelle, Vorschussverein, Landratsamt, Hauptsteueramt
- 1920.11. Juli. Volksabstimmung: "Anschluß an Ostpreußen (Deutschland) oder Polen". Wahlergebnis: Wahlberechtigte in Osterode 47.482, gültige Stimmen 47.428, für Ostpreußen 46.384 (=97,81%), für Polen 1.043 (= 2,2%).
Kirchen
- Die im 2. Drittel des 14. Jahrhunderts erbaute Kirche wurde um 1800 restauriert.
- 2 evangelische Kirchen, katholische Kirche, Synagoge
Quellen
- verwaltungsgeschichte.de, Deutsche Verwaltungsgeschichte von der Reichseinigung 1871 bis zur Wiedervereinigung 1990 von Dr. Michael Rademacher M.A., Dissertation Universität Osnabrück
Genealogische Quellen
Genealogische und heimatkundliche Literatur
Persönlichkeiten
- Johann Jacob Quednau, 1747 bis 1757.
- Weissermel,1755 bis 1761.
- Christian Jakob Krauss, Königsberger Professor
- Kirst, Hans Hellmuth, Schriftsteller, *Osterode/Ostpr. 5.12.1914, + Werdum/Ostfriesland 23.2.1989. Sohn eines Polizeibeamten.
Zufallsfunde
Wermelskirchen 16.3.1940. An den Herrn Landrat z. Hdn. von Herrn Oberinspektor Müller. in Opladen, Landratsamt.
Erschiessung des Reiters Benno Augustinus Radau, geboren am 18.12.1913 in Osterode Kreis Allenstein/Ostpreußen. Feldpostnummer der Einheit 14224.
Am 7. ds. Mts. vormittags 7 Uhr wurde der Reiter Radau in einer Waldmulde südlich des Staubeckens an der Provinzialstraße Wermelskirchen-Dhünn auf Grund eines kriegsgerichtlichen Urteils wegen Fahnenflucht erschossen.
Dieser Vorgang hat sowohl vorher wie nachher zu lebhaften Erörterungen in der Bürgerschaft geführt. Wie mir zuverlässig berichtet wurde, haben sich insbesondere die Frauen bei ihren Geschäftseinkäufen in den Läden über die Härte des kriegsgerichtlichen Urteils geäussert. Meistens wurde bei diesen Unterredungen erklärt, die Entscheidung des Kriegsgerichts sei für einen so jungen Menschen zu hart.
Ich bemerke hierzu, daß Radau nach meinen Informationen wegen wiederholter Fahnenflucht durch Urteil des Kriegsgerichts zum Tode verurteilt worden ist. Ein Begnadigungsersuch an den zuständigen Chef der Heeresgruppe ist verworfen worden.
Weiter wurde mir berichtet, daß der bei der katholischen Pfarre in Wermelskirchen tätige Hilfsvikar Staderman den Fall des Reiters Radau zum Gegenstand von sittlichen Betrachtungen im Kommunionsunterricht gemacht habe. In welcher Weise dies geschehen ist, ist mir allerdings nicht bekannt. Insbesondere kann ich nicht angeben, ob hierbei der Name des Reiters oder die näheren Umstände genannt worden sind. Tatsächlich ist aber, daß der Hilfsvikar im Religionskinderunterricht von der Angelegenheit gesprochen hat
Weiter wurde mir mitgeteilt, daß auch in der Bevölkerung weitgehend der Tag und die Stunde der Urteilsvollstreckung bekannt waren. Ich selbst habe von der Angelegenheit erst dadurch Kenntnis erlangt, als am 6. ds. Mts. der Schwadronsoffizier Leutnant Graf Bismarck bei meiner Verwaltung vorgesprochen und eine Grabstelle bestellt hat. In die bestellte Grabstelle ist dann der Soldat am anderen Tage beerdigt worden.
Um möglichst ein Bekanntwerden der Urteilsvollstreckung zu vermeiden, habe ich den Polizeihauptwachtmeister van den Brock zu dem Kommandeur der Reiterschwadron geschickt, der der Verurteilte angehörte, und diesem polizeiliche Unterstützung bei der Vollstreckung des Urteils angeboten. Insbesondere habe ich dem Rittmeister auch mitteilen lassen, daß die Polizeiverwaltung gern bereit sein würde, der Schwadron für die Urteilsvollstreckung einen geeigneten und abgelegenen Platz anzuweisen. Der Rittmeister hat mir daraufhin durch den Polizeihauptwachtmeister van den Brock mitteilen lassen, daß der Platz bereits ausgewählt und die Urteilsvollstreckung ohne Bekanntwerden in der Oeffentlichkteit vor sich gehen würde.
Wie ich nachträglich festgestellt habe, ist das Todesurteil gegen den Reiter Radau an der oben bezeichneten Stelle vollstreckt worden. Das Vollstreckungskommando wie auch die Schüsse bei der Vollstreckung sind von Arbeitern gesehen und gehört worden, als diese am frühen Morgen zur Arbeit gingen. Infolgesessen wurde die Urteilsvollstreckung überall bekannt. An den folgenden Tagen sind, wie mir berichtet wird, zahlreiche Menschen und insbesondere Kinder an der Urteilsstätte gewesen und haben sich die Einschüsse der Karabinergeschosse an den Bäumen angesehen.
Hätte die Wehrmacht zur Vollstreckung des Todesurteils eine andere abgelegenere Stätte gewählt, wäre hiervon weniger oder garnichts bekannt geworden. An der ausgewählten Stelle war um diese Tagesstunde eine Geheimhaltung garnicht möglich.
Immerhin bleibt die Tatsache auffallend, daß schon vor der Urteilsvollstreckung in weiteren Kreisen der Bevölkerung die Tatsache des Todesurteils und seine näheren Umstände bekannt geworden waren. Ich habe mich deshalb veranlasst gesehen, diese Vorfälle dem Führer der zuständigen Einheit dienstlich melden zu lassen, bin jedoch nicht darüber unterrichtet, ob und was auf diese dienstliche Meldung seitens der Schwadron veranlasst worden ist.
Im übrigen nehme ich auf die heutige fernmündliche Unterredung mit Herrn Oberinspektor Müller Bezug.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>OSTODEJO93XQ</gov>
[Unterschrift unleserlich. Aktenvermerk]