Seelenregister

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In evangelischen Gemeinden führten (z. B.in Oldenburg ab 1662, in Württemberg ab Mitte des 17. Jh.) die örtlichen Pastoren/Pfarrer sogenannte "Hausbesuche" durch. Diese Hausbesuche wurden protokolliert und dabei alle Bewohner aufgeschrieben, einschließlich Dienstpersonal. Dieses Protokoll der Hausvisitation wurde später Seelenregister oder auch Familienregister genannt.

Die Ausführlichkeit ist sehr unterschiedlich. Sie reicht von bloßer Nennung der Vornamen bis zu detaillierten Beschreibungen der sozialen und wirtschaftlichen Situation, zu Bildung (Schreib- und Lesefähigkeit), Krankheiten und dem weiteren Umfeld der Familie.

In Fällen, in denen die Kirchenbücher nicht mehr vorhanden sind, stellen sie in gewissem Umfang eine Ersatzüberlieferung dar.