Heiteres aus dem Memelland

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Lebensfreude

Am 7. Mai 1667 kam für die Stadt Memel ein ganzer Schwall kurfüstlicher Verordnungen zu, auch zum Ablauf von Verlöbnis, Hochzeit und Kindtaufen: "...Churf. Befehl gemäß, sonderlich bey dieser elenden nahrlosen Zeit nur auf einen Tag und mit einer Mahlzeit ausgerichtet werden, bei zwanzig Gulden Strafe. Weil aber auch bei den Todten Leichen, so lange sie über der Erde stehen, groß Getümmel, Üppigkeit, Fressen und Saufen vorgeht, sol solches auch bey ernster Straff gentz abgeschafft werden, und an Stat dessen zwey oder drey Weiber gehalten werden. Dem Litthauischen Volk, wenn sie Verlöbnis und Hochzeit halten, soll nicht mehr alss Ein oder Auffs höchste zwey Tonnen Bier zu verzehren, und auch nur auff einen Tag und länger nicht Hochzeit zu halten vergönnet seyn. Die Dawiderhandelnden sollen bestraft und ihnen der Überfluß an Speise und Trank fortgenommen und den Armen im Hospital gegeben werden." [1]

Kleiderordnung

Bezüglich der Kleiderordnung (1667) werden die Raths- und Gerichtspersonen sowie die Kaufleute von Memel ermahnt, sich standesgemäß, jedoch ihne Luxus zu kleiden. "Den Handwerkern nebst Frauen und Töchtern wird aber direkt verboten, seidene Kleider, Perlen um den Hals, gestickte oder gewirkte Zobelmützen, Krönchen oder Spitzen an Hauben, Röcken, Tüchern zu tragen. Die erste Übertretung kosten zehn Gulden Strafe, bei der zweiten sollen die verbotenen Gegenstände den Trägern derselben vor der Kirchen, oder auch gar in ihren Häusern, abgenommen werden. Das Gesinde soll bei der herkömmlichen Tracht verbleiben." [2]

Schacktarp

  • Eine hohe deutsche Behörde verlangte einmal vom Kreisgericht Ruß Auskunft über die Persönlichkeit des "Litauers Schaktarp", da in den Akten stand: "Die Zeugen wurden durch den Schaktarp verhindert zu erscheinen".
  • Der Heydekruger Schulrat berichtete an die Regierung in Gumbinnen: "Der Schaktarp hindert die Kinder am Schulbesuch." - Antwort der Regierung: "Strafantrag gegen Schaktarp stellen !".

Übersingen

Dieser Falle spielt Ende des 19. Jahrhundert in Heydekrug. "Vom damaligen Kantor - gibt es ein anschauliches Bild der Mentalität jener Zeit - wußte unser Landsmann eine heitere Geschichte zu erzählen. Hatte doch besagter Kantor gegen Breyers Onkel einen Prozeß angestrengt, weil er sich anläßlich einer Beerdigung "übersungen" fühlte. Es war für den Kantor ehrenrührig, wenn ein anderer lauter und schöner sang als er selbst. Vor Gericht mußten die Kontrehenten gemeinsam einen Choral singen. Jeder gab sein Bestes her, und es soll im Gerichtssaal mächtig geklungen haben. Aus diesem ´Sängerkrieg´ging der Onkel als Sieger hervor, des Kantors Klage wurde abgewiesen, und in ganz Heydekrug gab es darum großes Gelächter." [3]



Einzelnachweise

  1. Brock, Paul: Ostpreussen Geschichte und Geschichten, NWZ Verlag Düsseldorf, 1979
  2. Brock, Paul: Ostpreussen Geschichte und Geschichten, NWZ Verlag Düsseldorf, 1979
  3. Brock, Paul: Ostpreussen Geschichte und Geschichten, NWZ Verlag Düsseldorf, 1979