Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/078
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der Pfarrinsassen derart durch Umlage in Anspruch nehmen müssen, daß die Cultussteuer geradezu erdrückend geworden Ware.
Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 24. April 1877 wurde von der Königlichen Regierung mittelst Verfügung vom 14. Mai 1877 mit dem Bemerken genehmigt, daß die Verpflichtung der Stadtgemeinde Aachen, zu den Kosten des fraglichen Neubaues Beiträge zu leisten, als keine freiwillig übernommene anzusehen sei, sondern auf dem Gesetze vom 14. März 1845 beruhe, – sowie ferner mit dem Vorbehalt, daß die gedachten Beiträge nur aus dem städtischen Vermögen, den Beständen und Vermögensrevenüen, nicht aber durch Umlagen aufgebracht werden dürfen; daß den Ansprüchen der übrigen katholischen Pfarrgemeinden der Stadt auf städtische Beiträge in keiner Weise präjudicirt worden und daß der hiesigen evangelischen Pfarrgemeinde gemäß § 5 des obengedachten Gesetzes und nach der Circular-Verfügung vom 1. August 1870 ein entsprechender Beitrag gutzuschreiben sei.