Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/141
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Wäre letzteres der Fall gewesen, so bedurfte es zum Ankauf der Parzelle keines Stadtverordnetenbeschlusses. Der Kirchenvorstand konnte ja, da der Fonds Eigenthum der Pfarrgemeinde St. Jacob war, das Grundstück selbst kaufen. Ferner wäre der Kirchenbaufond zu Reparaturen gegründet und nicht zum Erwerb von Terrain. Hätte der Kirchenvorstand, wie dies von andern Pfarreien geschehen, früher über den Fonds verfügt, so wäre schon dadurch ein Erwerb aus diesen Geldern unmöglich gewesen. Auch wäre der Stadtverordnetenbeschluß vom 19. Aug. 1873 vier Jahre älteren Datums, als der vom 24. April 1877 und habe letzterer den erstern nicht aufgehoben, geschweige rückgängig gemacht u.s.w.
Dieser Recurs wurde unterm 19. März 1880 vom Herrn Kultusminister verworfen. Der Recurs schloß mit der Bemerkung, daß es dem Kirchenvorstande nur überlassen bleiben könne, seinen vermeintlichen Anspruch event. im Wege des Prozesses geltend zu machen.
So endete die Terrainfrage der Lennartz'schen Gartenparzelle.
Für die Beschaffung weiterer Einnahmen richtete der Kirchenvorstand jetzt sein Augenmerk auf die Erlangung einer Lotterie oder Werthverloofung, und wandte sich deshalb in wiederholten Gesuchen an Se. Excellenz den Oberpräsidenten der Rheinprovinz.
Da ihm die Genehmigung jedoch nicht ertheilt wurde, beschloß er dieserhalb in Deputation bei Sr. Excellenz persönlich vorstellig zu werden.
Eine Audienz wurde von der Deputation, dem Vorsitzenden und Rendanten, sofort nachgesucht und für den 3. Mai 1879 ertheilt.
Excellenz empfing die Deputation sehr freundlich, und ließ sich Vortrag halten über die Entwicklung