Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/140

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Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
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neue Zuwendung für den Kirchenbau ohne rechtliche Verpflichtung, also als eine Schenkung dar. Eine Solche ist indeß grundsätzlich unstatthaft, und es kann deshalb die Genehmigung der Aufsichtsbehörde hierzu nicht ertheilt werden.

       Falls jedoch der Kirchenvorstand nach Lage der Verhandlungen einen Rechtsanspruch gegen die Civilgemeinde auf Zahlung des Kaufpreises von M. 14,751 außer der Vergleichssumme nachweisen zu können glaubt, so wird es demselben unbenommen bleiben müssen, diesen Anspruch im Rechtswege zur Geltung zu bringen.

gez. Königl. Regierung, Abth. des Innern.
gez. Bayl.

An den Oberbürgermeister

       Herrn v. Weise hier.

       Gegen diese Verfügung legte der Kirchenvorstand unterm 2. Juli 1879 Recurs beim Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Herrn v. Bardeleben, ein, und wurden alle Verhandlungen mit der Stadt, der Königlichen Regierung und die letzte Stadtverordnetenverhandlung in Abschrift beigefügt.

       Der Recurs wurde am 27. Okt. 1879 von Sr. Excellenz dem Oberpräsidenten v. Bardeleben verworfen.

       Unterm 5. Nov. 1879 recurirte der Kirchenvorstand an den Königl. Staatsminister Herrn v. Puttkamer, fügte dem Recurse alle diesbezüglichen Verhandlungen in Abschrift bei und beleuchtete seinen Rechtsanspruch besonders dadurch, daß die Lennartz'sche Gartenparzelle gemäß Stadtrathsbeschluß aus städtischen Mitteln und nicht aus dem allgemeinen Kirchenbaufonds der Pfarre St. Jacob zu bezahlen sei.