Kreis (mittlere Verwaltungsebene)
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Der Begriff
Der Kreis (mittlere Verwaltungsebene) ist die Bezeichnung eines zu bestimmten Zwecken geschaffenen Bezirks[1], hier im Sinne eines staatlichen Verwaltungsbezirks, der aber keine Gebietskörperschaft darstellt.
Einzelne Definitionen
Bayern
Ohne Rücksicht auf die bisherigen, historisch geprägten Provinzen wurde das inzwischen bis nach Südtirol reichende Königreich Bayern nach verwaltungstopografischen und geografischen Gesichtspunkten in 15 etwa gleich große Kreise eingeteilt, die nach dem Vorbild der französischen Departements nach Flüssen benannt wurden (Flusskreise)[2]. Siehe auch [3]
Böhmen
Sachsen
Württemberg
GOV-Objekttyp
XXX - <GOV-Objekttyp> - {deu=<GOV-Objekttyp>, fra=xxx, pol=xxx, rus=xxx}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ lt. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987., 8. Auflage, S.355
- ↑ http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44535
- ↑ Artikel Verwaltungsgliederung Bayerns. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.