Kloster Riddagshausen

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Einleitung

Als Riddagshäuser Klosterdörfer bezeichnete man die Dörfer, in denen das Kloster Riddagshausen vom Mittelalter bis zur Ablösung in der Mitte des 19. Jahrhunderts alleiniger Grund-, Gerichts- und Zehntherr war. Sie unterschieden sich von den Nachbargemeinden, in denen sich sehr komplizierte Besitz- und Abhängigkeitsverhältnisse entwickelt hatten. Der Begriff "Ritterßhausische Dorffer" wird schon im Visitationsprotokoll von 1542 verwendet.

Auf diesen Seiten geht es als Ergänzung zur Familiendatenbank der Riddagshäuser Klosterdörfer um Hintergrundinformationen zur Ortsgeschichte und insbesondere um die Entwicklung der einzelnen Höfe und Häuser. Dabei liegen Quellen für das konkrete Datum der Besitzübergabe meistens erst ab dem 19. Jahrhundert vor. Für die Zeit davor wird das Heiratsdatum des Hofwirtes mit der Besitzübergabe gleichgesetzt, denn in der Regel übernahm der neue Besitzer mit der Heirat auch den Hof seines Vorgängers.

Kloster Riddagshausen 1802

Einen interessanten Überblick über die Verhältnisse des Klosters Riddagshausen bietet die 1802 veröffentlichte Beschreibung des Fürstentums Wolfenbüttel, kurz vor der Auflösung der alten Ordnung durch Napoleon:

Das Kloster Riddagshausen hat unter allen Klöstern des Landes die ausgedehntesten Besitzungen. Im Wolfenbüttelschen Bezirke stehen 8, im Schöningschen Bezirke 2 Dörfer unter seiner Gerichtsbarkeit.

Literatur

  • G. Hassel und K. Bege: Geographisch=statistische Beschreibung der Fürstenthümer Wolfenbüttel und Blankenburg, Erster Band, Braunschweig 1802

Quellen

Weblinks

Fußnoten



unbekannt.png Riddagshäuser Klosterdörfer

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