Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/021

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[020]
Nächste Seite>>>
[022]
Datei:Baden Hofhandbuch.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!



D. Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste.

Dieselbe ist zufolge Allerhöchster Entschließung vom 26. Septermber 1880 (Ges.- und Verordnungsbl. Nr. XXXII) als Oberhofamt an Stelle der früheren Hofdomänen-Intendanz, Hof-Finanzkammer und Hof-Rechnungskontrollkammer errichtet worden.

Sie besorgt:

1. die Erledigung der an Seine Königliche Hoheit den Großherzog gerichteten, die Hofverwaltung betreffenden Vorstellungen, Gesuche und Beschwerden: 2. die Ausfertigung höchster Entschließungen in Sachen der Hofverwaltung, einschließlich jener über Ernennungen bei Hofstellen, soweit letztere nicht dem Großherzoglichen Geheimen Kabinett zugeteilt sind; 3. die obere Leitung des Hofdomänen-, des Hofforst- und Hofjagd-Wesens, der Hofbauangelegenheiten, des Hofgartenwesens sowie des Hofkassen- und Rechnungs-Wesens, ferner der Angelegenheiten der Hofkunstanstalten und Hofsammlungen; 4. die Erledigung der Unterstützungssachen; 5. die Verwaltung des Privatvermögens und der Handkassen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Luise.

Präsident: Dr. Eduard Nicolai, Wirkl. Geh. Rat Exz.  ???

Mitglied: Julius Erxleben, Geh. Finanzrat, zugleich Vorstand des Hofzahlamts. S. u.

Rat: Johann Baptist Fechter. ???