Denkmalverzeichnis Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)/A 13

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Wohnhaus Kerstiens

Wohnhaus Kerstins

im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Denkmal Nr.A 13
Tag der Eintragung
16.03.1992
Datierung
Wohnhaus 1828; Wegekapelle 1912; Gartene

Lage

Hauptstraße 13

Gemarkung-Flur-Flurstück
Neuenkirchen - 37 - 702

Beschreibung

Das Denkmal besteht aus folgenden Anlagen:
- dem Wohnhaus mit angebautem Wirtschaftsteil (vor 1828)
- der Wegekapelle mit der Statue des Hl. Josephs (1912)
- der Garteneinfriedung (1912)
- Standort und Gestaltung mit Straßenbäumen (Linden) [...]
Begründung zum Denkmalwert: Das Wohnhaus Kerstiens ist für die Gemeinde Neuenkirchen bedeutend. Es steht am Anfang einer Reihe großer Bürgerhäuser, die im Zusammenhang mit der Blüte der Textilindustrie in der Gemeinde erbaut wurden. Es ist ein wichtiger, sichtbarer Zeuge im Rahmen der Ortsgeschichte.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen künstlerische Gründe vor. Das Haus ist ein gelungenes Beispiel eines klassizistischen Wohnhauses aus der anfangenden Biedermeierzeit. Elemente aus Empirestil wurden noch eingearbeitet (z. B. das Türoberlicht und die Heizungsverkleidungen). Es zeichnet sich durch einen klaren, geschlossenen Baukörper mit ruhigen, einheitlichen Flächen aus.
In dem Standartwerk zum klassizistischen Wohnhaus in Westfalen:
Weilhelm Rave. Das westfälische Bürgerhaus. Erste Folge: Das klassizistische Haus. Dortmund 1930, wird das Gebäude auf Seite 79 abgebildet. W. Rave zeigt es als Beispiel für die klassi(zisti)schen, einstöckigen Häuser, die in Kleinstädten anzutreffen sind.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftlich-baugeschichtliche Gründe vor. Dieses Haus ist ein frühes Beispiel eines reinen Wohnhauses in einer ländlichen Gemeinde. Der Hauptbaukörper umfasst mehrere Wohnräume, teilweise mit repräsentativem Charakter (u. a. der sog. Saal), hat aber auch noch eine Wohndiele (die sog. weiße Diele). Die Küche, das Badezimmer, die Lagerräume, die Remise wurden in das angebaute Nebengebäude verlegt.
Das Haus wurde in der für das Westmünsterland typischen Backsteinbauweise mit Werksteineinfassungen errichtet.
- Wegekapelle – Nach den Bauakten wurde der Bauantrag im Jahr 1912 - dreizehn Jahre nach Fertigstellung der St. Anna Kirche - gestellt. Als Bauherr und Eigentümer ist Herr Pfarrer Bette eingetragen. Die Vermutung, dass die Wegekapelle (ebenso wie die St. Anna Kirche) nach einem Entwurf von Wilhelm Rincklake erbaut worden ist, kann nicht bestätigt werden. Der Name des Entwurfsverfassers ist nicht auf den Plänen verzeichnet.
Die Kapelle übernimmt den neuromanischen Stil und die Schmuckelemente der Kath. Pfarrkirche St. Anna. Die Wegekapelle ist bedeutend für Neuenkirchen. Sie belegt die Volksfrömmigkeit und den katholischen Glauben in der Gemeinde.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftlich-baugeschichtliche Gründe vor. Die achtseitige, sorgfältig gestaltete Kapelle ist einzigartig in Neuenkirchen und in der ganzen Region.