Denkmalverzeichnis Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)/A 21
Grenze der ehemaligen Grafschaft Steinfurt Grenzsteine Nr. 1 und 101
- im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
- Denkmal Nr.A 21
- Datierung
- 1716, 1804
Lage
Kein Straßenname zuzuordnen
- Gemarkung- Flur - Flurstück
- Neuenkirchen - 21 - 85, 86
Beschreibung
Bei den historischen Grenzsteinen handelt es sich überwiegend um Steine aus Gravenhorster Sandstein. Sie sind von Hand behauen und haben Abmessungen von etwa 0,28 m x 0,28 m mit einem Rundsegmentkopf. Gesamtlänge ca. 1,80 m aus dem Boden ragend mit ca. 0,80 m. Auf der einen Seite tragen diese Steine das "S" für Steinfurt, auf der anderen Seite das "M" für Münster. Einige Steine, sog. Rundsteine, haben einen Durchmesser von ca. 0,30 m und ragen ca. 1,40 m aus dem Boden. Sie tragen auf der einen Seite das Allianzwappen des Steinfurter Grafenhauses und auf der gegenüberliegenden Seite das Allianzwappen des Fürstbischofs von Münster mit der eingeritzten Stein-Nummer. Ein weiterer Rundstein mit einem Durchmesser von 0,30 m und ca. 1,60 m aus dem Boden ragend trägt nur das "S" und das "M". Daneben gibt es noch 2 weitere Steine, sie sind mit ca. 0,40 m x 0,25 m rechteckig, ragen ca. 1,20 m aus dem Erdreich und haben einen flach abgerundeten Kopf. Auf den Breitseiten sind die jeweiligen Wappen dargestellt.