Haus Heidhof (Wellinghofen)

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Lage

Einleitung

Familie Voß

  • 1460 Kaufbrief, mit dem die Eheleute Dietrich und Grete Voß dem Heinrich von Wickede eine Rente von 14 Malter Korn, halb Roggen, halb Gerste, zu geben aus deren Mühle, verkaufen.

Familie von Werminckhusen

  • 1537 Vergleich zwischen Evert Werminghausen und dem „Sculten Dirick tho dem Heethove“.
  • 1565 Pachtvertrag zwischen den Brüdern Johann und Caspar von Werminghausen und den Eheleuten Jürgen und Grete Schulten und Wessel über Heidhof samt allem Zubehör,

Rittersitz

  • 1612 Übertragung der den Besitzern der Häuser Heidhof und Clusenstein zukommenden Landtagsfähigkeit auf die Söhne des Caspar von Werminckhusen, Jobst von Werminckhusen zu Clusenstein und Heinrich von Werminckhusen zu Heidhof.

Mühlengerechtigkeit

Die Fanilie von Werminghausen beansprucht für ihre Heithofer Mühle (Grafschaft Mark, bei Westhofen; Kr. Iserlohn) das althergebrachte und durch Urkunde von 1434 bestätigte Recht, „Mahlgäste“ (Personen, die ihr Korn dort mahlen lassen wollen) aus dem gesamten Amt Unna und Hörde annehmen zu können (Verweis auf den Wert dieses Rechtes bei Verpachtung), und hatte gegen Eingriffe in dieses Recht durch die Durchsetzung von Bannrechten zugunsten der herzoglichen Mühlen geklagt. Seine Vorfahren und er seien im althergebrachten Besitz von Bannrechte als Regalien.