Häuserbuch von Mascherode
Mascherode 1546
In einer Bestandsaufnahme des Klosters Riddagshausen heißt es:
Das Dorf Mascherode mit Gericht, Dienst vnd Zinse vnd Zehend vnd gibt zu gemeinen Jaren
Rogken 40 Sch.
Weitzen 50 Sch.
Gersten 30 Sch.
Habern 60 Sch.
Gelt Zinse 20 f. 7 g. 15 d.
Mascherode 1564
Erbregister 1605
Dorfbeschreibung 1752
Alles Land auf der Mascheröder Feldmark gehört dem Kloster Riddagshausen. Das Kloster Riddagshausen übt auch die Gerichtsbarkeit aus[1]. Ein Teil des Kornzehnten geht nach Riddagshausen und ein Teil nach Salzdahlum zum Kloster Zur Ehre Gottes. Der Fleischzehnte gehört dem Kloster Riddagshausen und beträgt von jedem Fohlen, Lamm und Kalb je 2 Pf., von jeder Sau, die ferkelt 1 ggr. 4 Pf., von jedem Haufen Gänse 1 Stück und von jedem Hofe 1 Huhn.
Mascherode besteht aus 24 Feuerstellen zuzüglich des Pfarr-, Witwen-, Schul- und Hirtenhauses. Einwohner sind zur Zeit 7 Ackerleute, 2 Halbspänner, 14 Kotsasse und 3 Häuslinge. Handwerker: 2 Leineweber als Einwohner, 1 Leineweber als Häusling und 1 Schneider als Einwohner.
Das Dorf ist ganz mit einem Wallgraben umgeben, außer an des Schafmeisters Garten, wo der Raum dazu mangelt. Die Beschaffenheit der Ländereien ist sehr schlecht: In 1 Morgen werden gesät 1½ Himten Weizen und geerntet 5 Stiegen je Himten. In 1 Morgen werden gesät 1½ Himten Roggen und geernet 6 Stiegen je Himten. In 1 Morgen werden gesät 1½ Himten Gerste und geerntet 3 Stiegen je Himten. In 1 Morgen werden gesät 1¾ Himten Hafer und geerntet 3 Stiegen je Himten. In 1 Morgen werden gesät 2 Himten Erbsen und geerntet 6 Stiegen je Himten. In 1 Morgen werden gesät 1¼ Himten Wicken und geerntet 6 Stiegen je Himten. “Welches gar zu gering, wie der Einzelfall bezeuget, so gewis ein mehres erfordert.
Die Äcker in den Alten Höfen bestellt jeder nach Gefallen, weil sie zur sogenannten Brache gehören.
Die Viehzucht ist deswegen auch nur in geringem Stande, weil auch die Weiden schlecht sind. Nur die in den Alten Höfen ist gut und die beste von allen. Die vorhandenen Wiesen bringen von den auf die Besitzer verteilten Anteilen nur je 1 Fuder Heu. Die Streitwiese, Kohliwiese, Bullenwiese und Rohrwiese bejm Fasanengarten sind der ganze Wiesenanteil des Dorfes.
Die Gemeinde hat eine eigene Holzung: Die Kohli gegen Abend hinter dem Kohlcampe und das Rautheimer Holz zwischen Rautheimer und Mascheröder Grenze gegen Mitternacht, wovon die Rautheimer ⅔ und die Mascheröder ⅓ genießen.
Die Jagd gehört Serenissimo; es exerziert solche der Hofjäger Meyer. Die Fasanerie liegt zum Teil mit auf der Feldmark.
Eine Zollstange ist nicht vorhanden, weil keine Straße hindurchführt[2].
Das Krugrecht gehört dem Kloster und hat gegenwärtig Jacob Decker in Pacht. Die Schäferei gehört auch dem Kloster und hat Heinrich Sack als Schafmeister in Pacht.
Fischereien sind nicht vorhanden.
Torf steht auf der Bullenwiese, ist aber schon meistenteils ausgestochen.
Steine finden sich zwar, sind aber kalkig[3]. Das Bauholz wird aus der eigenen Holzung genommen, Tannenholz aus dem Harz, die Bruchsteine aus Königslutter, Ziegel- und Backsteine von Mönche Schöppenstedt und Destedt, Kalk von Königslutter und Gips von Thiede.
Die Gemeinde hält 3 Landsoldaten und einen Übercompleten.
Das Gemeindebackhaus ist nicht verpachtet, sondern ein Jeder backt nach Gefallen, es wird auch gemeinschaftlich erhalten.
Einwohnerentwicklung
Jahr | Einwohner | Bemerkung |
---|---|---|
1564 | 11 | 5 Ackerleute und 6 Kotsassen[4] |
1663 | 75 | steuerpflichtige Personen über 12 Jahre |
1754 | 12 | 3 Ackerleute, 2 Halbspänner, 7 Kotsassen |
1858 | 349 |
Kirche und Pfarre
In alter Zeit betreuten die Mönche des Klosters Riddagshausen Mascherode kirchlich. Die erste Nachricht über einen Pastor in Mascherode stammt von 1542, als die protestantischen Truppen des Schmalkaldischen Bundes das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel besetzten und die Reformation im Lande durchführten. Im Visitationsprotokoll 1542 hielten sie über Mascherode fest:
18.Oktober: Mascheroda:
Her Johan Lessen verus geet zu Lehn von Closter Rittershusen, darzu gehort nichts, ist vorsehen aus dem Closter.
Mascherode vnd Meluerode
Diese zwei Kirchen sollen hinfurder einen Pfarrer haben, als er Johannem Lessen, vnd dem sollen auch beider Pfarren Aufkunfft vnd Renthe hinfurder gereicht werden, vnd ob er Mangel haben wurde, das sol erstattet werden zur nechsten Visitation.
12.November: Zu Mascherode sol hinfurder Her Johan Lesse Pfarner sein, so serr er daselbst residiren will, vnd darzu gehoren Clas Hogrefen Meigerhoff mit vier Hufe Lands mit aller Nutzung, Teilung vnd Gerechtigkeit in Holtz, Grase, Wischen vnd Weide, nichts ausgenommen, in massen genannter Clas den bisher gebraucht hat. Vnd damit der Pfarner daselbst zu Wonung kome, sollten die Vorstender zu Rittershausen vff Thome schirsten benenten Clasen vff denselben Meigerhoff ein Losekundigung thun vnd ime denn vff Petri negst darnach folgenden solchen Hoff mit aller Zubehorungen frey einantworten, darselbst sein Wonung zu haben vnd der Gutter frey alles Diensts (der dauon als Pfarrguttern abgeschafft sol werden) zu gebrauchen. Darzu sol er im Dorf aus iglichem Hawse zu Weinachten sein zween Vmbgenge vnd zu allen viertel Jars sein Opferpfennig, von jedem Haubte, das zwolff Jar alt ist, einen Braunschwigischen Pfennig, behalten.
1544 war in Mascherode noch immer kein lutherischer Prediger eingesetzt. Auf bezüglichen Vorhalt seitens der Visitatoren anwtortete der Abt des Klosters Riddagshausen, Lambertus, der zur Versorgung des Predigers bestimmte Meierhof in Mascherode mit 4 Hufen werde noch immer von Hogreven gebraucht. Daraufhin wurde die Loskündigung desselben wird angeordnet.
Vermutlich geschah aber auch weiterhin nichts, denn schon 1547 kehrte Heinrich der Jüngere in sein Land zurück und stellte die alten katholischen Verhältnisse wieder her. Eine Kommission unter Abt Lambertus verhörte nun in Wolfenbüttel die Priester über ihr Verhalten während der protestantischen Besatzungszeit. Am 1. Juli 1551 wurde auch der Pastor von Hötzum und Mascherode geladen, man notierte über ihn:
Johannes Flor, in Hotzem pastor, mercenarius Mascherode, Voltzem. Ist ein geweigter Priester, ist ein religiosus ordinis minorum[5], hat gefreiet; sacht, er sei durch die vorigen gewaltbarn Regierung darzu gezwungen worden. Respondit generalia. Hat angelobt, sich anhero zu vorfügen vnd seinen arrorem zu bekennen vnd sich zu emedieren vleißen.[6]
Wieder schweigen für einige Jahre die Quellen bis zur endgültigen Durchführung der Reformation des neu angetretenen Herzogs Julius, welche am 11. Oktober 1568 im Kloster Riddagshausen beraten und beschlossen wurde und noch am selben Tage mit diesem Kloster einsetzte. Der Abt Johannes Lorbeer konnte berichten, die Visitation werde sämtlichen Klosterpersonen gefallen, er wisse keinen, der dieser Religion zuwider wäre. Es waren der Prior Johan Pasche, Pfarrherr zu Unßburg, der Subprior Henning [Brözem], Pfarrherr zu Mönche Schöppenstedt, der Kantor Heinrich [Meyer], Herr Valentinus [Typelius], Pfarrer zu Mascherode, Herr Joachim, Pfarrer zu Honlage, Herr Friedrich, Pfarrer zu Offleben und Herr Zythander, Pfarrer des Klosters Riddagshausen.
Mönch Valentinus war also bereits bei Einführung der Reformation als Geistlicher in Mascherode tätig und blieb es auch. Mascherode hatte aber immer noch kein Pfarrhaus, sondern Tipelius lebte weiterhin im Kloster Riddagshausen. Auch der ab 1576 für Mascherode zuständige Pastor Johan Paseker mußte anfangs noch täglich den beschwerlichen Fußmarsch vom Kloster Riddagshausen nach Mascherode auf sich nehmen. Als dann aber der Küster von Mascherode starb, teilte man dessen Haus Pastor Paseker als Wohnung zu. Genauere Bestimmungen finden sich in der Bestallungsurkunde von Ehrn Johan Paseker, die am 21.Juli 1576 in Wolfenbüttel ausgestellt wurde:[7]
Wir Johannes Abt, Valentinus Prior und ganzer Convent des Closter Riddageshause thund kund vnd bekennen hiermit öffentlich und jedermänniglich in vnd kraft dieses Briefes, demnach der Ehrwürdige vnd Achtbare Ehrn Johan Paseker 17 Jahre lang bei uns vnd allhier im Closter gewesen vnd sich in Verrichtigung des Gottesdienstes und Verwaltung des Predigeramtes in etlichen unseren Closter Dörfern vnd wohin wir ihn jedesmal als Pfarrherr und Prediger hingesandt haben, sich getrewlich vnd fleißig, auch geistlich vnd erbaulich, beides in Lehren und Leben, dessen wir ihme deshalb auch keine Schuld zu geben wissen, verhalten hat. So er auch jüngst hierorten zwei Pfarren zugleich, als die zu Mascherode und Klein Schöppenstedt hat verwaltet, vnd aus dem Closter allemal auf diese Dörfer gehen müssen, welches er denn itzo auf den heutigen Tag noch thut.
Wenn aber ihem hier fürter vngelegen, auch zum höchsten beschwerlich sein sollte, vorgenannte beide Pfarren dieser Gestalt länger zu verwalten, vnd sich eben auch zugetragen, dass der Jochim Cargus - unser gewesener Opfermann in Mascherode, jünst hierbeiorts in Gott entschlaffen - durch welches Absterben dann das Küsterhaus zu Mascherode sampt den jährlichen deputat, so erwähnter Joachim Cargus die Zeit seines Lebens alle Jahr aus vnserem Closter gehabt - wieder mal erledigt und ans vns gefallen ist. Also hat uns obengesagter unseres Convents Person, mit Fleiß bittlich ersuchet vnd angelanget, wir Jhm alsdann, Senjor vnd Aeltesten unserer Closterpersonen so günstig sein, vnd Jhm das erledigte Küsterhaus zu Mascherode sammt dessen Zubehörungen die gar geringe Zeit seines Lebens inthun, Jhme auch daneben zur notdürftigen Vnterhaltung ein jährliches deputat aus diesem Closter lebenslang geben vnd verschreiben mögten, wo er sich wiederum gegen vns erboten hat, nicht allein die Pfarre zu Mascherode, sondern auch die zu Mönche Schöppenstedt mit Predigten vnd allen Zubehörungen vnd anderen Stärken fleissig vnd trewlich zu versehen vnd nach höchstem seinem Verstand vnd Vermögen zu verwalten, also dass vnd seine Pfarrkinder der manniglichen mit ihm vertraut vnd zufrieden sein können. Derweil nun alle Vorrichtung des Heiligen Predigtamtes auf oben genannten beiden Dörfern vns vnd vnser Kloster, insonderheit aber vnseren armen Leuten, ihrer Seelen Heil vnd Seligkeit halber zum Höchsten zu gelangen, vns aber auch vereinsamte arme Leute mit den heiligen göttlichen vnd allein seeligmachenden Worten Gottes vnd Reichung des des Heiligen Sacramentes getrewlich zu versehen vnd versorgen zu lassen, allenthalben obligen vnd gebühren will vnd sonsten ohne des vorgedachten unseres Seniors äusseres Vermögen in allem Guten zu fördern vnd fleissig unschuldig zu erkennen, so haben wir demnach aus gutem einheitlichen zeitigen Rat vnd Fürbedenken mit Einwilligung des Durchlauchtigen Hochgeborenen Herrn vnd Fürsten Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg vnseres gnädigsten Herrn als dieses Closters wohler Oberherrn vielgenanntem Herrn Ehrn Johan Paseker das Klosterhaus zu Mascherode die Zeit seines Lebens zu verschreiben zugesaget vnd verwilliget vnd vorschreiben Jhm auch dasselbe hier mit öffentlicher Kraft dieses Briefes, nun solches zu Rechten am allerkräftigsten vnd beständigsten geschehen soll, könnte vnd mögten dergestalt vnd also, dass er dasselbe Haus sampt allen seinen Zubehörungen Freiheiten vnd Gerechtigkeiten an Acker, Wiesen, Weiden vnd Holzungen vnd was sonst noch dazu gehörigk, im Allerwenigsten Nichts davon ausgeschlossen, inmassen sey, das Ehrn Johan Pasekers Vater, auch Jochim Cargus seeliger, innegehabt und bewohnt haben, so lange er lebt nach seinem besten Nutzen und Gefallen innehaben vnd bewonen soll vnd magk ohn vnser aller Nachkommen vnd jedermanniglich Einspruch vnd Verhinderung.
Weil auch dasselbe Hauß nicht neu, sondern etwas alt im Gebew, dass vielleicht vnseres Trachtens nach dieser Zeit Bauen oder Besserung von Nöthen sein wirdt, vnd solches vnseren Einwohnern von Mascherode von Alters her gebühret hat, dass sie, wenn es von Nöthen gewesen, die Küsterei haben müssen bawen vnd bessern, so wollen wir dafür sein, auch jedweden vnseren Einwohnern von Mascherode Amtshalber dazu anhalten, dass sie Ehrn Johan Pasekern solches Haus in Baw vnd Besserung halten oder auch im Fall dieses nötig sein wird, es gar neu bawen sollen. Und nachdem vns wohl bewusst, dass oft erwähnten vnseres Closters Personen nicht möglich, von den Aufkünften vieler gedachter Küstereien, weil dieselben ein gar geringes jährlich auffbringen, Haus zu halten oder mit Weib vnd Kindern, die Jhm Gott der Allmechtige nach dieser Zeit vielleicht bescheren könnte, sich davon nothdürftigk zu erhalten, haben wir Jhme zu einem jährlichen Deputat aus vnserem Closter die Zeit seines Lebens zugesaget vnd verordnet vnd soll Jhme alle Jahre auff Michaelis von vns vnd vnser Mahlkammern gegegen werden:
Ein Ochse vngemästet in die Küche oder dafür an Geld 10 R., zwey Feldschweine von 2 Jahren oder dafür an Geld 9 Gulden Münze, neun Sffl. Gerste auff den Ochsen vnd Schwein zur Mast, 1 Sffl. Weizen, 5 Sffl Rocken, 2 Sffl Hafer, 6 Faß Bier, halb frisch, halbjährig dazu an Geld 60 Gulden Münze vnd 10 Fuder Holz als 5 Fuder Eichen aus dem Mascherode Holtze vnd 5 Fuder Buchen auß der Buchorst, dazu noch 3 Schock Stroh vnd 1 Fuder Grummet auß den Flachszehnten zu Mascherode.
Dieselben soll vnd magk er auch die Zeit seines Lebens gebrauchen, aber doch nicht ohne ihn im Besitz zu nehmen bis den 3 Jahren, so wo Heinrich Cargus daselbst davon verschrieben vnd vnverflossen seyn werden. Da er sich auch befreyen vnd da er ehr als seine eheliche Haußfraw todeshalber abgehen würde, wollen wir seiner nachgelassenen Witwe alle Jahr auff Michaelis 2 Scheffel Rogken die Zeit ihres Lebens auß vnserem Closter geben vnd folgen lassen.
Hier entgegen hat sich Ehrn Johannes Paseker Eidesstatt mit handgegebener Trewe gegen vns verpflichtet, vns auch gewiß versprochen vnd zugesaget, dass er die vorangesetzten zwey Pfarren, als zu Mascherode vnd Mönche Scheppenstedt, mit allem getrewen möglichen Fleiß nach seinem Vermögen vnd Verstande will versehen vnd versorgen, seinen Pfarrkinderen das Heilige Wort Gottes rein vnd klar alle Sonntage auch alle Festtage vnd Mittwochs nach Laut vnseres gändigen Landesfürsten vnd Herrn, Sr. Julius Hertzoge von Braunschweig vnd Lüneburg christlicher vnd weltlicher Kirchenordnung lehren vnd predigen, Jhnen die hochwürdigen Sacramente nach Christi vnseres Seligmachers Einsetzung vnd Verordnung reichen vnd in Suma all seiner Pfarrkinder Seelenheil und Seeligkeit sowohl als sein eigen trewlich hüten vnd befördern vnd ihnen beides in Lehren vnd Leben, wie einem getrewen Diener Göttlichen Wortes gebühret, mit gutem Exempel fürgehen, also dass er dasselbe sein Amt, nicht allein fortzeitlich vor hochgedachten vnseren gnädigen Fürsten vnd Herrn Sr. Fürstlichen Gnaden vnd vor seinen Pfarrkindern, sondern hernach hier am jüngsten Tage vor dem gestrengen Gerichte Gottes könne vnd möge verantworten.
So soll er beim Closter sein Leben lang bleiben vnd wozu man ihn fordert zu haben sein, des Closters Nutz vnd Bestes helfen befördern, Schaden vnd Arges aber wehren vnd abwenden.
Alle Punkte dieses Briefes gewillen vnd geloben wir, vorgedachter Johannes Abt, Valentinus Prior paestans pastor vnd ganzer Convent des Closters Riddageshausen bey vnseren Sünden vnd wahren Worten vnd treuem Glauben stets fest vnd vnuerbrochen wohl zu halten, getrewlich ohne alle Arglist vnd Gefährde.
Dessen zur Vrkunde vnd wahrer Versicherung steter vnd fester Haltung haben wir vor vns vnd aller vnserer Nachkommen vnser Abtey und Conuents Jnsiegel aussichtlich vnd öffentlich vnten an diesen Brief hängen lassen vnd mit eigener Hand vnterschrieben.
(Vorstehender Verschreibungsbrief wird nunmehr vom Landesfürsten Herzog Julius ratifiziert und mit denselben umschweifenden Redewendungen bekräftigt.)
Geschehen und gegeben in Vnserer Veste Wolffenbüttel am 21 Julii des Jahres von Christi vnseres einigen Seligmachers Geburt 1576
Küster, Opferleute und Lehrer
Die Schulpflicht wurde erst 1647 im Herzogtum eingeführt; die Kinder aus Querum gingen, wenn überhaupt, zunächst nach Riddagshausen in die Klosterschule.
erste Erwähnung | Name | Bezeichnung |
---|---|---|
1866 | Johann Heinrich Daniel Timpe | Opfermann |
Gemeindevorsteher
In alter Zeit ging Funktion des “Bauermeisters” unter den Bauern jährlich nach der Reihe um. Erst im 19. Jahrhundert wurde das Amt des Gemeindevorstehers geschaffen.
erste Erwähnung | Name | Bezeichnung |
---|---|---|
1866 | Julius Ottmer | Gemeindevorsteher |
1870 | Heinrich Wiemann | Gemeindevorsteher |
1872 | Friedrich Ottmer | Gemeindevorsteher |
1877 | Heinrich Brandes | Gemeindevorsteher |
Höfe und Häuser
Nr. ass. | heutige Adresse | Bezeichnung | Entstehung | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
1 | Bevenroder Straße 40 | Halbspännerhof | 1678 erstmals erwähnt | |
2 | Hinter der Kirche | Ackerhof | 1546 erstmals erwähnt | 1944 zerstört |
3 | Bevenroder Straße 43 | Ackerhof | 1546 erstmals erwähnt | |
4 | Bevenroder Straße 45 | Kothof | 1546 erstmals erwähnt | |
5 | Bevenroder Straße 118 | Pfarrhof | Grangie des Klosters | 1973 abgerissen |
6 | Köterei 2 | Kothof | 1546 erstmals erwähnt | |
7 | Köterei 3 | Kothof | 1546 erstmals erwähnt | |
8 | Köterei 4 | Kothof | 1546 erstmals erwähnt | |
9 | Köterei 5 | Kothof | 1546 erstmals erwähnt | |
10 | Köterei 6 | Kothof | 1546 erstmals erwähnt | |
11 | Köterei 7 | 1546 Ackerhof, 1575 Kothof | 1546 erstmals erwähnt | |
13 | Köterei 19 | Ackerhof | 1736 erbaut | stand vorher zwischen Nr.ass.3 und 4 |
14 | Köterei 8 | Halbspännerhof | 1736 erbaut | stand vorher zwischen Nr.ass.1 und 3 |
Ziegelhütte | 1792 erstmals erwähnt |
Literatur
- Kayser, Karl: Die reformatorischen Kirchenvisitationen in den welfischen Landen 1542 bis 1544, Göttingen 1897
- Habekost, Fritz: Chronik von Mascherode, Braunschweig 1982
- Braunschweigische Adreßbücher
Quellen
- Bestandsaufnahme des Riddagshäuser Klosterbesitzes 1546 (Stadtarchiv Braunschweig, Signatur BS B III 5 Bd. 27)
- Scheffelschatzregister des Residenzamtes Wolfenbüttel (Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, Signatur 24 Alt 6)
- Kirchenbücher des Klosters Riddagshausen 1569 - 1814 (ebenda, Signatur 1 Kb 946 - 949)
Weblinks
- Familienbuch von Querum 1564 - 1712 unter Familiendatenbank Riddagshäuser Klosterdörfer
Fußnoten
- ↑ Nur das Untergericht, während das Obergericht dem Residenzamt Wolfenbüttel zusteht.
- ↑ Die Salzdahlumer Straße war damals nur ein Weg.
- ↑ d.h. sie zerfallen und eignen sich nicht zum Bauen
- ↑ Es werden nur die Hausbesitzer genannt, ohne Familienangehörige und Gesinde
- ↑ religiosus ordinis minorum = Franziskaner
- ↑ Zeitschrift für Niedersächsische Kirchengeschichte, Jg. 43/1938, Seite 108
- ↑ Original im Landeskirchlichen Archiv in Wolfenbüttel