Oberlandesgericht

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Der Begriff

Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land. Das OLG steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof.[1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

151 - Oberlandesgericht - {deu=Oberlandesgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Oberlandesgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Untergeordnetes Objekt/Objekttyp ist das Landgericht. Am Landgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Oberlandesgericht>,
 ist (auf deu) Landgericht,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt ist der Bundesgerichtshof. Am Objekt/Objekttyp Oberlandesgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Bundesgerichtshofs>,
 ist (auf deu) Oberlandesgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Oberlandesgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.