Landgericht
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Der Begriff
Das Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
105 - Landgericht - {deu=Landgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landgericht,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp Amtsgericht steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichtes>, ist (auf deu) Amtsgericht,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Das übergeordnete Objekt ist das Oberlandesgericht. Am Objekt/Objekttyp Landgericht steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des Oberlandesgerichtes>, ist (auf deu) Landgericht,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Landgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.