Eupen und Umgegend (1879)/203

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Eupen und Umgegend (1879)
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während des spanischen Erbfolgekrieges der französische Kommandant zu Limburg, im Jahre 1702 den Thurm am Schlosse hatte sprengen lassen, durch dessen Fall die übrigen Gebäude sehr beschädigt worden waren, abtragen und das jetzige sehr geräumige Gebäude erbauen.

       In diese Zeit fällt die Übertragung der Rechte der Probstei (s. unten) an den derzeitigen Besitzer der Erbvogtei. Der damalige Probst Joseph Graf von Manderscheid, Blankenheim, Gerolstein, Reichsfreiherr zu Junkerrath und Kronenburg, Domherr zu Köln und Straßburg, Herr zu Lontzen, Mesch u.s.w. nämlich schloß, um den fortdauernden Streitigkeiten mit den Erbvögten und der Regierung von Brabant überhoben zu werden mit dem Grafen von Schellard im Jahre 1738 einen Vertrag, nach welchem Letzerem als Erbvogt von Welkenhausen die Einkünfte und Rente der Probstei und deren Gefälle zu Lontzen übertragen wurden, unter der Bedingung, daß sie Lehen der Probstei blieben, auch der Probst das Recht sich vorbehielt, den jedesmaligen Pfarrer zu ernennen, sich selbst Herr zu Lontzen zu nennen und daß, wenn ein Verbrechen auf der Immunität des Stiftes begangen würde, das Gericht zu Lontzen darüber in Aachen zu verhandeln und abzuurtheilen hätte. Dieser Vertrag erhielt die Genehmigung des Königs von Preußen bez. des Kurfürsten von der Pfalz, laut Benachrichtignngsschreiben des Ministers von Dankelmann an den Etatsminister von Blumenthal (Verwandten des Grafen von Harscamp) vom 21. Juni 1755.

       Schloß und Güter der Erbvogtei zu Lontzen kamen durch Verheirathung einer Tochter des Grafen von Harscamp mit dem Grafen Ferdinand Karl von Hochsteden auf diesen und durch dessen Tochter an deren Gemahl den Grafen Karl Emanuel d'Auxy, nach dessen Tode sie am 26. April 1817 sein Sohn Graf Karl d'Auxy erhielt.

       Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 27. März 1831 wurde „das große Haus Lontzen“ in die Reihe der landtagsfähigen Rittergüter aufgenommen.

       Im Jahre 1845 kaufte das Gut Andreas Joseph Franz von Grand Ry und nach dessen im Jahre 1848 erfolgten Tode fiel das Haufttgutdem ältesten Sohne desselben Julius von GrandRy in Verviers zu.