Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/191
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Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin | |
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- Hathenow. Zur Zeit der Reformation scheint das Filialverhältnis umgekehrt gewesen zu sein, 1600 wie heute, 1648—59 wurde Sachsendorf von Rathstock aus vikariert. - Tr. und St. seit 1713, darin Erstkm. 1713, 14, 17 und 1721, „Neopyti“ fast jährlich 1740—59 und lückenhaft 1760 (infolge der russischen Invasion), „Vorgestellte" 1766, 67, 73 und 1778-1806; Km. stat. (als Anhang zum Tf.) seit 1808, darin Kf. 1808-18; Km. seit 1902; Kf. 1819 bis jetzt. — Kirchenrechnungen vereinzelt 1770—1854. Das Einnahme- und Ausgabebuch der Kirche, seit 1581 mindestens 80 Jahre geführt, scheint verloren. — Die Reihe der Pfarrer von 1577 oder früher bis zu dem 1672 angetretenen ergaben die Akten: Konsistorial-Bescheid von 1595, Visitations-Abschied von 1600 in Abschrift nebst Protokoll mit dem Küster von 1659, (den Küster von 1655 s, unter Gorgast,) Bestreitung der Zuständigkeit des Pfarrers für Hathenow durch Amt Lebus 1648, Bericht von der Spezialvisitation 1649 und 1650 nebst darauf bezüglichen Briefen, Beschwerden betr. kirchliches Einkommen von 1656 und Konsistorial- Bescheid 1661, alle in der Frankfurter Kirchen-Matrikel. Die weitere Reihe bis heute ergeben die KB.; Liste bis ins 19. Jahrhundert in den KB.-Akten 1899—1904 des Vereins. — Ehemals ansässige Römisch - Katholische gehörten zu der Pfarrei Küstrin, AP. Neuzelle (s. Küstrin).
- Rathstock, Adlig, G. Kr. Lebus, S. Frankfurt a. O. II, Teil der Kgem. und Par. Rathstock. — Die Römisch - Katholischen sind seit 1861 bei der St. Meinolfs-Pfarrei in Küstrin (vgl. diese), AP. Neuzelle, eingekircht.
- Rathstock, Königlich, G. Kr. Lebus, S. Frankfurt a. O. II, Teil der Kgem. und Par. Rathstock, — Römisch-Katholische wie Adlig R.
- Rauchfangswerder s. Köpenick Schloß und Köpenicker Forst.
- Rehfeld, L. Kr. Lebus, S. Frankfurt a. O. II, Teil der Kgem. Sophienthal, die zur Par. Kienitz gehört, 1791—1844 zur Par. Letschin, vorher seit der Anlegung als Spinnerdorf 1764 zu keiner Par. gehörte. — Römisch-Katholische nicht ansässig, doch galt R. 1861 bis Ende des Jahrhunderts als Grenzort des Pfarreibezirks Küstrin (s. dort), AP. Neuzelle, gegen Westen und Nordwesten (Pfarreibezirk Wriezen, AP. Frankfurt a. O.).
- Reinickendorf bei Berlin, L. Kr. Nieder Barnim, S. Berlin- Land II, P. Magistrat zu Berlin (1690—1716 P. P.), 1600—1690 m. coni. (vag.?) von St. Marien in Berlin, verbunden mit