Herrschaft Kerpen (Eifel)

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Burg Kerpen, Grundriß in Kunstdenkmäler der Rheinprovinz

Einleitung

Status

  • Kerpen, Herrschaft

Burg als Ursprung

Nach der 1136 erstmals erwähnten Burg Kerpen, nördlich von Daun in der Eifel. Erweitert wurde die Burg im 14. - 16. Jahrhundert, Kern blieb jedoch der Bergfried mit dem gegenüber liegenden Palas als romanischer Wohnturm. Der Wohnturm in quadratischer Form hatte Seitenmaße von 8 m bei einer Wandstärke von o,8 m, während der romanische Bergfried mit einer Seitenlänge von 9 m und 3 m Wandtärke eine Höhe von 23 m hatte und über 4 Stockwerke verfügte, sein Eingang lag in 10 m Höhe.

Die Familie der Erbauer nannten sich nach ihrer Burg Herren von Kerpen. Sie erlangten um 1200 ebenfalls die Herrschaft Manderscheid und errichteten dann in Kerpen um 1250 eine besondere Linie Manderscheid-Kerpen.

Familie von Kerpen

Es scheint zur Zeit so, dass es sich bei dem Erbauer der Burg um den 1136 erstmals urkundlich erwähnten Sigibertus de Kerpene oder dessen Sohn Heinrich I. (1142-1177) handelt. Ein genaues Baudatum kann bisher jedoch nicht genannt werden. 1265 trug Theoderich II. von Kerpen die Burg dem Kölner Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg zu Lehen auf. Der Besitz wurde später zwischen ihm und seinem Bruder Wilhelm II. geteilt. 1299 wurde ein Theoderich III. als Herr von Kerpen erwähnt. Dessen Söhne begründeten später die drei Familienlinien Kerpen-Linster, Kerpen-Mörsdorf und Kerpen-Illingen, welche als Ganerben jeweils anteilig Eigner der Stammburg blieben.

Im Jahr 1346 verkaufte Konrad von Kerpen-Mörsdorf seinen Teil an der Burg an seinen Vetter Wilhelm II. von Sombreff, der 1348 noch einen weiteren Anteil erwarb. Zusammen mit seinem familiären Erbteil wurde Wilhelm somit zum Alleinbesitzer der Anlage.

Grafen von Manderscheid-Schleiden

Von der Familie „von Sombreff“ gelangte die Herrschaft Kerpen 1506 bis 1518 an die Grafen von Manderscheid-Schleiden.

Umstrittenes Kerpen

Nach dem Aussterben Grafen von Manderscheid-Schleiden im Mannesstamm 1593 war Kerpen lange umstritten zwischen den Grafen von der Mark (bzw. ab 1679 den Grafen von Löwenstein-Wertheim-Rochefort als ihren Rechtsnachfolgern) und den Herzögen von Arenberg (Aremberg), die seit 1674 die Herrschaft tatsächlich innehatten.

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