Burger Lagerbuch/014
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Datei:BGV Abt Wk Heft 14.djvu
30. Desgleichen Clemens Bertrams, nun Herbert Muller gibt von seinem Haußplatz ad 23 Roden, so aus dem Braußholtze hatt, zu dem vorigen Erbpacht jahrs zur Erkentnus des Rothzehendens drey Raderalbus. 31. Item Johann zu Kochhaußen hatt ein Orth zu einem Wießenblech außgerodt, helt anderthalben Morgen zehen Roden, worab jährlichs vor Erkentnuß des Rothzehendens gibt ein Radermarck sechs Raderschilling. 32. Item Henß zum Busche, nun Peter Rothaußer im Kirspel Cronenberg, hatt ungefehr einen Morgen Grunds zu einem Wießenblech außgerodet, worab jährlichs vor Erkentnuß des Rothzehendens gibt drey Raderalbus. Blatt 10 33. So wirdt auch meinem gnedigsten Herrn jährlichs auß Reichrader Gemarcken von wegen der sämbtlicher Erben durch den zeitlichen Dingern daselbsten, daß ihre fürstliche Durchlaucht den Erben durch die Thurnknechte Gewalt steuren laßen, jährlichs in hiesige Kellnerey gelieffert - in Rechnung folio 7 pagina 2 positio 1a gemeldet - drey Radermarck. 34. Nota bene: Hiezu haben ihre hochfürstliche Durchlaucht auch eine Gemarcken zu genießen, die Thurngewalt genant, welche absonderlich verpachtet wirdt und geschicht davon in der Rechnung folio 43 pagina 2 Meldung. 35. Eß ist auch eine Wiesse unter Heurath im Ambt Bornefeldt uff der Gludener Forellenbach gelegen, da vormahlen eine Ohligsmulle gestanden haben solle. Haltent zwey Morgen ein Firtel vierzehen Roden, ist durch Herrn Hertzogh Gerharden anno 1420 Tillmannen in der Straßen und Barbaren, Eheleuthen, und deren Erben erbliche verpachtet, auff Martini jährlichs in die Kellnerey Burgh zu bezahlen drey Radermarck, mit der Condition, wann ein Pacht den anderen unbezahlt erfolgte, daß allsdann die Wieße mit dem Quall oder Waßerfluß meinem gnedigsten Herrn wiederumb heimbgefallen sein solte. Der iziger Besitzer dieser Wießen ist 14 | |
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