Wappen
Ein Wappen ist ein schildförmig umrandetes, farbiges, auf Fernwirkung berechnetes Zeichen für Personen, Personengruppen oder Institution (Familien-, Stadt-, Staats-Wappen).
Geschichte
Die Wappen entstanden in der ersten Hälfte des 12. Jahrundert zur Kennzeichnung der in ihrer Rüstung unkennlichen Ritter. Sie wurden bald erblich und wurden seit dem 13. Jahrhundert auch von nichtritterlichen Kreisen (Frauen, Geistliche, Bürger) übernommen. Auch Körperschaften (Städte, Bistümer, Klöster) nahmen seit dem 13. Jahrundert Wappen an (Gesellschafts-, Städtewappen). Zunftwappen findet man seit dem 14. Jahrhundert, Zunftbanner mit heraldischen Bildern schon seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts.
Merkmale
Der bevorzugte Träger des ritterlichen Wappenbildes war der Schild. Daher ist auch heute noch die Schildform ein wesenlicher Bestandteil des Wappens. Zweiter wesentlicher Bestandteil ist die (heraldische) Farbe. Um Fernwirkung zu erziehlen, werden wenige, gegensätzliche Farben verwendet. Bei der Färbung benutzt man "Metalle": Gold (Gelb) und Silber (Weiß) und "Farben": Rot, Blau, Grün, Schwarz, seltener Purpur und Braun. Im allgemeinen gilt die Regel, dass nicht Frabe an Farbe und nicht Metall an Metall grenzen soll, sondern Frabe an Metall und umgekehrt. Doch gibt es Ausnahmen von dieser Regel (z.B. Schwarz-Rot-Gold). Ferner erfordert die gewüschte Fernwirkung eine großflächige Aufteilung der Schildfarbe und eine strenge Stilisierung der dargesterlten Farben. Die Form des Schildes war in den einzelnen Jahrhunderten verschieden. Die Wappenbilder werden eingeteilt in Heroldsbilder und gemeine Figuren. Auf dem Schild ruht der Helm mit der Helmziehr. Statt des Helms wird bei Adelswappen vielfach eine Krone und bei geistlichen Wappen eine Pontifikslhut mit Quasten geführt, wobei die Zahl der Quasten je nach dem Rang des Wappenträgers verschieden ist. Die Päpste führen über dem Schild die Tiara. Zu dem heraldischen Helm gehört außer der Helmzier noch die Helmdecke. Sie ist aus dem Nackenschutz entstanden, den der Ritter zum Schutz gegen Sonnenstrahlen trug. Die Helmdecke wird in ornamental verschnörkelter Form dargestellt und zeigt die Farben des Wappenbilds. Ein Wappen mit Helm, Helmzier und Helmdecke heißt Vollwappen.
Die Annahme eines Familienwappen steht jedem frei; die Annahme eines Stadtwappen bedarf der staatlischen Genehmigung. Neu angenommene Wappen dürfen nicht mit bereits von anderen geführten Wappen übereinstimmen. Verheirattete Frauen haben das Recht, neben dem väterlichen Wappen das Wappen des Ehemanns zu führen (Allianzwappen).