Eupen und Umgegend (1879)/075

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Was nun das pekuniäre Geschäft betrifft, so kaufte die Stadt die oben erwähnten Aktien im Betrage von 300,000 Thlr., verkaufte dieselben jedoch gleich wieder mit einem Verlust von ohngefähr rund 65,000 Thlr. — dies das Opfer, das die Stadt somit dafür gebracht hat, daß die rheinische Eisenbahn-Gesellschaft ihre übernommenen Verpflichtungen erfüllte. Der Umstand, in wie weit es möglich gewesen wäre diesen Verlust zu vermeiden, oder doch mäßiger zu gestalten, entzieht sich der Betrachtung an dieser Stelle und es ist lediglich ein Gefühl des Dankes, das uns für diejenigen Herren überkommt, die mit unsäglicher Mühe dahin gewirkt haben, daß Eupen doch des Glückes nicht ganz verlustig ging, in das große Eisenbahnnetz hineingezogen zu sein.

       Vom 10. März 1864 ab wurde die durch Stadtverordneten-Beschluß vom 29. Juni 1863 angenommene und durch Verfügung der königlichen Regierung vom 28. Januar d. J. genehmigte Brennmaterialiensteuer eingeführt. Dieselbe hatte den Zweck, den durch den Verkauf der Eisenbahn-Aktien herbeigeführten Verlust von 65,000 Thlr. zu decken. Motivirt wurde dieser Modus durch den Umstand, daß auf diese Weise die durch den Nutzen der Bahn am meisten berührten Fabrikanten auch den größten Theil des Verlustes zu tragen haben würden. — Durch Allerh. Kabinets-Ordre vom 21. Dezember wurde der Stadt ein Wappen nach einem Entwurf des Herolds-Amtes verliehen. Dasselbe besteht in einem viereckigen, an den Seiten ausgeschnittenen, an den unteren Ecken und an dem ausgezogenen unteren Ende abgerundeten goldenen Schilde, in welchem sich ein gekerbtes gemeines rothes Kreuz befindet. Auf der Mitte des oberen Schildrandes ruht eine mit Zinnen und drei Zinnenthürmen versehene silberne Mauerkrone. Aus dem mittleren Thurme der Krone wächst ein goldbewehrter, rothbezungter und goldgekrönter schwarzer Adler hervor. Herbeigeführt wurde diese Verleihung durch ein Immediatgesuch des Magistrats vom 10. Dezember 1863, in welchem gebeten wurde, das der Pfarrkirche St. Nikolaus entnommene Siegel — der h. Nikolaus mit Kindern in der Bütte und der Umschrift „die Herrlichkeit von Eupen“ — als Stadtwappen benutzen zu dürfen. Nach dem Gutachten des Heroldsamtes vom 14. Mai 1864 wird dies als ungeeignet