Westpreußen/Größe, Bevölkerung, geschichtliche Entwicklung und administrative Gliederung

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Größe und Bevölkerung

Die Provinz Westpreußen erstreckte sich über eine Fläche von 25.550 km² (Stand bis 1918). Die Zahl der Einwohner belief sich nach dem Ergebnis der Volkszählung aus dem Jahre 1910 auf rund 1.703.400 Personen, davon bezeichneten sich rund 789.000 Personen als evangelisch und rund 882.800 Personen als katholisch. Als von deutscher/deutschsprachiger Herkunft bezeichneten sich 1.097.900 Personen, rund 475.700 Personen gaben sich als polnischer und rund 107.100 Personen als kaschubischer Herkunft aus (Quelle: Königlich Preußisches Statistisches Landesamt (Hrsg.), Gemeindelexikon für die Regierungsbezirke Allenstein, Danzig, Marienwerder, Posen, Bromberg und Oppeln, Berlin 1912). Westpreußen hatte darüber hinaus einen nennenswerten Bevölkerungsanteil an Mennoniten (im Jahre 1890 13.833 Personen, die vorwiegend im Großraum Danzig 7.937 Personen und im Landkreis Marienwerder 2.137 Personen ansässig waren).

Weiterführende Literatur zur Besiedlungs- und Bevölkerungsgeschichte (Auswahl):

  • Max Aschkewitz, Die deutsche Siedlung in Westpreußen im 16., 17. und 18. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Ostforschung 1952, Seite 553 ff.;
  • Wilhelm Brauer, Prußische Siedlungen westlich der Weichsel, Siegen 1983;
  • Georg Dabinnus, Die ländliche Bevölkerung Pommerellens im Jahre 1772 mit Einschluß des Danziger Landgebietes im Jahre 1793, Marburg 1953;
  • Walther Maas, Zur Siedlungskunde Westpreußens 1466 - 1772, Marburg 1958;
  • Ilse Rohde, Das Nationalitätenverhältnis in Westpreußen und Posen zur Zeit der polnischen Teilungen in: Deutsche wissenschaftliche Beiträge für Polen 1926, Seite 3 ff.;
  • Max Bär, Westpreußen unter Friedrich dem Großen, 2 Bände, Leipzig 1909 (Reprint Osnabrück 1965), Band 1, Seite 314 ff.

Geschichtliche Entwicklung der Provinz Westpreußen

Die Provinz Westpreußen wurde nach der ersten Teilung Polens im Jahre 1772 in den seinerzeit Preußen angegliederten Gebieten gebildet. Nach der Eingliederung der städtischen Territorien von Danzig und Thorn im Zuge der zweiten Teilung Polens im Jahre 1793 wurde die Provinz im Anschluss an die "Napoleonische Periode" (1806 - 1815) im Jahre 1815 neu errichtet. Bromberg und der Netzedistrikt wurden im Zuge dieser Reorganisation dem Großherzogtum Posen zugeschlagen, während die Landkreise Deutsch Krone und Flatow nunmehr der Provinz Westpreußen zugeordnet wurden. Von 1829 - 1878 bildeten Ost- und Westpreußen die einheitliche Provinz Preußen und wurden ab 1878 wieder zu getrennten und selbständigen Provinzen.

Nach dem ersten Weltkrieg musste der überwiegende Teil Westpreußens (der sogenannte "Polnische Korridor") aufgrund des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 (in Kraft getreten am 10. Januar 1920) ohne Volksabstimmung und damit unter Missachtung anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze an Polen abgetreten werden. Danzig und die umliegende Region (Danzig-Land und das Große Werder) wurden - ebenfalls ohne Volksabstimmung - "Freie Stadt", unterstanden insoweit dem Schutz des Völkerbundes, waren aber dem polnischen Zollgebiet unterstellt. Im Deutschen Reich verblieben - nach Durchführung einer Volksabstimmung am 11. Juli 1920 mit einem Stimmergebnis von 92,3 % für den Verbleib bei Deutschland - nur einige östlich von Nogat und Weichsel gelegene Landkreise des früheren Regierungsbezirks Marienwerder (die Landkreise Elbing, Marienburg, Marienwerder, Rosenberg und Stuhm), die von 1922 - 1939 als Regierungsbezirk Westpreußen der Provinz Ostpreußen angegliedert waren. Gleichzeitig wurden die ebenfalls im Deutschen Reich verbliebenen westpreußischen Landkreise Deutsch Krone, Flatow und Schlochau, sowie die Stadt Schneidemühl, der neu gebildeten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen zugeschlagen und nach deren Auflösung mit Wirkung vom 1. Oktober 1938 in die Provinz Pommern eingegliedert.

Nach der Besetzung Polens im September 1939 wurde der "Reichsgau Danzig-Westpreußen" gebildet, der zunächst Reichsgau Westpreußen hieß. Er umfasste den größten Teil der früheren preußischen Provinz Westpreußen, einschließlich der "Freien Stadt Danzig" und das 1920 als Regierungsbezirk Westpreußen in die Provinz Ostpreußen eingegliederte Gebiet, während die westlichen Gebiete der früheren Provinz Westpreußen bei der Provinz Pommern verblieben. Neu hinzu kamen die vor dem Versailler Vertrag (1919) zur preußischen Provinz Posen gehörenden Landkreise Bromberg (Stadt und Land) und Wirsitz, ferner die Landkreise Leipe und Rypin im Südosten, die vor 1919 nicht zum Deutschen Reich, sondern zum Herzogtum Warschau ("Kongreßpolen") des Russischen Reiches gehört hatten. Der Reichsgau Danzig-Westpreußen war in die drei Regierungsbezirke Bromberg, Danzig und Marienwerder untergliedert.

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges (1945) erhielt Polen die zuvor zu seinem Staatsgebiet gehörenden Landkreise zurück. Die vor dem 31. Dezember 1937 zum Deutschen Reich gehörenden Gebiete und das Gebiet der "Freien Stadt Danzig" wurden 1945 ("Potsdamer Abkommen") zunächst unter polnische Verwaltung gestellt. Die völkerrechtliche Bedeutung der so bewirkten Grenzziehung ("Oder-Neiße-Linie") war höchst umstritten; während die sogenannten "Ostblockstaaten" den Standpunkt vertraten, die Grenzziehung sei endgültig, hat die westliche Völkergemeinschaft überwiegend die Auffassung vertreten, es handele sich nur um eine vorläufige Grenzziehung. Die DDR hat die "Oder-Neiße-Linie" bereits frühzeitig als endgültige Westgrenze Polens anerkannt. Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970 (Bestandteil der "Ostverträge") wurde festgestellt, dass die "Oder-Neiße-Linie" die westliche Staatsgrenze Polens bildet. Zugleich haben beide Staaten die Unverletzlichkeit ihrer (dieser !) Grenzen bekräftigt und erklärt, dass sie wechselseitig keine Gebietsansprüche gegeneinander haben und derartige Ansprüche auch zukünftig nicht erheben werden. Durch den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" vom 12. September 1990 wurden die Außengrenzen des wiedervereinigten Deutschlands sodann endgültig festgeschrieben. Nach Abschluss und wechselseitiger Ratifizierung des im Anschluss an diesen Vertrag (völkerrechtlich) noch erforderlichen Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 14. November 1990 gehört das Gebiet der früheren Provinz Westpreußen auch völkerrechtlich nunmehr zu Polen.

siehe auch Westpreußen/Geschichte

Administrative Gliederung der Provinz Westpreußen

Unmittelbar nach der Angliederung Westpreußens an Preußen wurde in Marienwerder die Kriegs- und Domänenkammer nebst ihrer Unterbehörden eingerichtet (Königliches Patent vom 13. November 1772). Der Verwaltungsbezirk der Kammer bestand zunächst aus der vormaligen Wojewódschaft Marienburg einschließlich des Gebietes der Stadt Elbing, aus der Wojewódschaft und dem Bistum Kulm, sowie aus Pommerellen (zunächst noch ohne Danzig und Thorn). Dem Marienwerderschen Kammerbezirk wurden darüber hinaus noch die zuvor ostpreußischen Ämter Marienwerder und Riesenburg, sowie die Erbämter Schönberg und Deutsch Eylau mit den Städten Marienwerder und Garnsee, Riesenburg, Bischofswerder und Freystadt, Rosenberg und Deutsch Eylau zugeordnet. Nicht zum Kammerbezirk Marienwerder gehörte der Netzedistrikt, der unter gesonderte Verwaltung gestellt war. Nach der Inbesitznahme von Danzig und Thorn im Jahre 1793 wurden auch diese beiden Städte und deren ländliche Territorien der Kammer in Marienwerder unterstellt. Durch Erlaß vom 29. Juli 1807 wurden darüber hinaus noch die Teile des Netzedistrikts, die im Zuge der napoleonischen Umstrukturierung nicht an das Herzogtum Warschau abgetreten wurden, namentlich das Gebiet der späteren Landkreise Flatow und Deutsch Krone, der Marienwerderschen Kammer zugewiesen. Der Kammerbezirk Marienwerder war in sieben landrätliche Kreise unterteilt:

  • der Kreis Marienburg umfasste die vormalige Wojewódschaft gleichen Namens mit Ausnahme des zu Danzig gehörenden Gebietes;
  • der Kreis Kulm wurde durch den größeren westlichen Teil des sogenannten "Kulmer Landes" gebildet;
  • der Kreis Michelau umfasste den kleineren östlichen Teil des "Kulmer Landes" und die Landschaft Michelau;
  • der Kreis Konitz umfasste den oberen Teil von Pommerellen;
  • der Kreis Stargard (anfänglich noch der Ober-Stargardsche Kreis genannt) wurde durch den mittleren Teil Pommerellens gebildet;
  • der Kreis Dirschau (anfänglich noch der Nieder-Stargardsche Kreis genannt) wurde durch den unteren Teil Pommerellens (bis zur Ostsee) gebildet;
  • der Kreis Marienwerder (zuvor zu Ostpreußen gehörend) war - bis an die Weichsel reichend - zwischen die Kreise Marienburg und Kulm eingeschoben.

Im Zuge der Neuerrichtung der Provinz Westpreußen im Jahre 1815 wurden zwei Regierungsbezirke mit nachgeordneten Landkreisen wie folgt gebildet:

  • der Regierungsbezirk Danzig, bestehend aus dem Danziger Gebiet, den Landkreisen Dirschau und Stargard (ohne die Stadt und das Amt Mewe und der ostwärts des Czarner Sees gelegenen adeligen Ortschaften), sowie dem Landkreis Marienburg (ohne die Ämter Christburg und Stuhm und der im Bezirk dieser Ämter belegenen adeligen Ortschaften). Der Regierungsbezirk Danzig umfasste damit im wesentlichen das Gebiet der (zum Teil erst im Zuge späterer Reformen gebildeten) Landkreise Berent, Danzig-Stadt, Danziger Höhe, Danziger Niederung, Dirschau, Elbing-Stadt, Elbing-Land, Karthaus, Marienburg, Neustadt, Putzig und Preußisch Stargard;
  • der Regierungsbezirk Marienwerder, bestehend aus den Landkreisen Kamin, Konitz, Kulm, Marienwerder, Michelau und Thorn, die vom Danziger Bezirk ausgeschlossenen Gebiete, sowie den Landkreis Deutsch Krone (mit Ausnahme von Groß Popplow, Brützen, Heinrichsdorf, Bargten, Kalnzig, Blumenwerder, Roppow, Winkel, Klöberstein, Wilhelmsdorf, Augenweise, Warlang, Seehof, Grünhof nebst Klapperkate, Giesen mit Christiansberg, Luisental, dem neuen Krug und der Heideschäferei bei Giesen, die der Kösliner Regierung zugewiesen waren, sowie ohne die neumärkischen Enklaven Prochnow, Eichenbruch, Annenthal, Petznick, Ernstruhe, Zacharin und Theerbruch). Später (nach dem 1. Januar 1818) wurde noch eine Reihe von Ortschaften, die seit 1815 zunächst als zum Regierungsbezirk Bromberg gehörig betrachtet wurden (namentlich der Brombergische Anteil der Herrschaften Vandsburg und Zempelburg, sowie die Komierowoschen und die Waldauschen Güter) zu Westpreußen und im Gegenzug verschiedene westpreußische Ortschaften zum Regierungsbezirk Bromberg geschlagen. Der Regierungsbezirk Marienwerder umfasste damit im wesentlichen das Gebiet der (zum Teil erst im Zuge späterer Reformen gebildeten) Landkreise Briesen, Deutsch Krone, Flatow, Graudenz, Konitz, Kulm, Löbau (ab 1941 Landkreis Neumark), Marienwerder, Rosenberg, Schlochau, Schwetz, Strasburg, Stuhm, Thorn und Tuchel.

Kenntnisse über die vorstehend in groben Zügen dargestellte administrative Gliederung der Provinz Westpreußen sind eine wesentliche Voraussetzung, um archivierte behördliche Aktenbestände in den staatlichen deutschen und polnischen Archiven effektiv zu nutzen. Es entsprich einem grundlegenden Prinzip archivarischer Arbeit, Aktenbestände nicht nur in zeitgemäßer Abfolge, sondern auch unter konsequenter Einhaltung der jeweils zeitgemäß gültigen administrativen Strukturen zu verwahren. Es ist deshalb zweckmäßig, sich möglichst vor der Aufnahme von Forschungsarbeiten in staatlichen Archiven intensiv über die für den jeweiligen Forschungszeitraum maßgeblichen behördlichen Strukturen und Zuständigkeiten zu informieren.

Weiterführende Literatur:

  • Max Bär, Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit, Danzig 1912 (Reprint als Sonderschrift Nr. 62 des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Hamburg 1989);
  • Peter Letkemann, Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Danzig 1815 - 1870, Marburg/Lahn 1967;
  • Horst Mies, Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Marienwerder (1830 - 1870), Köln/Berlin 1972 (= Studien zur Geschichte Preußens, Band 17).


Gerichtliche Gliederung der Provinz Westpreußen

Die gerichtliche Gliederung der Provinz Westpreußen war vielfältigen Änderungen unterworfen und ist deshalb in komprimierter Form nicht präzise darstellbar (vgl. zu den Verhältnissen vor 1879 deshalb Max Bär, Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit, Danzig 1912 <Reprint als Sonderschrift Nr. 62 des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Hamburg 1989>). Das oberste Gericht in der Provinz Westpreußen war das Oberlandesgericht in Marienwerder. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes war seit 1879 in fünf Landgerichtsbezirke unterteilt. Den Landgerichten waren wiederum eine bestimmte Anzahl von Amtsgerichten untergeordnet. Bei den Landgerichtsbezirken handelte es sich um

  • das Landgericht Danzig mit den Amtsgerichten in Berent, Danzig, Dirschau, Karthaus, Neustadt, Preußisch Stargard, Putzig, Schöneck und Zoppot;
  • das Landgericht Elbing mit den Amtsgerichten in Christburg, Elbing, Deutsch Eylau, Marienburg, Riesenburg, Rosenberg, Stuhm und Tiegenhof;
  • das Landgericht Graudenz mit den Amtsgerichten in Graudenz, Marienwerder, Mewe, Neuenburg und Schwetz;
  • das Landgericht Konitz mit den Amtsgerichten in Baldenburg, Flatow, Preußisch Friedland, Hammerstein, Konitz, Schlochau, Tuchel, Vandsburg und Zempelburg;
  • das Landgericht Thorn mit den Amtsgerichten in Briesen, Gollub, Kulm, Kulmsee, Lautenburg, Löbau, Neumark, Strasburg und Thorn.

Die heutigen Lagerorte von Akten der Landgerichte sind weitestgehend unbekannt. Akten der Amtsgerichte befinden sich heute in den staatlichen polnischen Archiven in Allenstein, Bromberg, Danzig, Elbing, Stettin und Thorn. Art und Umfang dieser Aktenbestände sind archivarisch und publizistisch nahezu unerschlossen, so dass verlässliche Aussagen über den Inhalt von überlieferten Beständen nicht möglich sind. Es ist sehr wahrscheinlich, dass weitere gerichtliche Aktenbestände (insbesondere auch der Landgerichte) erhalten geblieben sind und heute in regionalen polnischen Archiven und/oder bei den heute in Polen zuständigen Gerichten und Justizbehörden verwahrt werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass individuell gewonnene Erkenntnisse über vorhandene gerichtliche Archivbestände in Polen gesammelt und den für die Provinz Westpreußen zuständigen genealogischen und historischen Vereinigungen bekannt gegeben werden, damit sichergestellt ist, dass diese Informationen in geeigneter Form allen genealogisch und historisch interessierten Forscherkreisen zur Verfügung gestellt werden.