Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08/V

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08
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Vorwort

An Stelle der auf Grund der Volkszählungen von 1880 und 1890 zusammengestellten Spezialortsrepertorien gibt die k. k. Statistische Zentralkommission diesmal unter Verwertung der Ergebnisse der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 für die 14 Verwaltungsgebiete der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder je ein Gemeindelexikon heraus.

Die Änderung des Titels war bedingt und gerechtfertigt durch die wesentliche Änderung des Inhalts. Von den in den Spezialortsrepertorien gebotenen topographischen und statistischen Angaben wird im Gemeindelexikon nicht nur kein Detail preisgegeben - weggelassen wurde bloß als jedweden Interesses entbehrend die Hamhaftmachung der Einzelhäuser bei Ort- schaften, die ausschließlich oder überwiegend as zerstreuten Häusern bestehen und die Aufteilung der Bewohner nach dem Geschlechte bei den Ortsbestandteilen - sondern es wurde unter Beibehaltung der inneren Anordnung und Darstellungsform der stoffliche Inhalt durch Hinzufügung neuer Kategorien in vierfacher Hinsicht nahezu um das Dreifache vermehrt.

Diese Bereicherung betrifft mehrere Partien, zunächst die Rubrik "Ausstattung mit Institutionen". Während in den Spezialortsrepertorien bloß die Bistümer undd Seelsorgestationen, die Schulen und Lehranstalten jeder Kategorie, endlich die dem Vrkehr dienenden Einrichtungen, wie Post- und Telegraphenämter, öffentliche Telephonsprechstellen, Eisenbahnstationen und -haltestellen nebst Dampfschiffstationen verzeichnet wurden, führt das Gemeindelexikon auch die Dekanate, geistlichen Orden, Kongregationen und Institute, Filialkirchen, speziell Wallfahrtskirchen und Wallfahrtskapellen, die evangelischen Filialgemeinden, Kindergärten, Poststallämter, Postablagen und Post auswechselungensstellen, die Haupt- und Bezirksschießstände der Landesschützen, sowie die Anzahl der Klassen (inklusive der Parallelklassen) bei den Volks- und Bürgerschulen an und hebt endlich die ärarischen Post- und Telegraphenämter besonders hervor.

Neu aufgenommen wurde eine lange Reihe von Institutionen, als da sind: Die landesfürstlichen Ämter mit den zugehörigen Sonderanstalten in der Reihenfolge des Staatsvoranschlages, die Volksvertretung für das Land sowie die autonomen Ämter, die öffentlichen Körperschaften, ferner auf dem Gebiete des Bildungswesens die Museen, Kunstsammlungen, Bibliotheken und Theater, im Anschlusse an die Gerichte die Anzahl der Notare und Advokaten, die Krankenhäuser und Spitäler nebst dem Sanitätspersonale jeder Kategorie, Wohltätigkeitsanstalten und Wohlfahrtseinrichtungen wie die Feuerwehren, die finanziellen Institute, die landwirtschaftlichen Bezirksgenossenschaften, die Rettungsstellen für verunglückte Touristen, die Qualifizierung einer Ortschaft als Kurort oder Wallfahrtsort, die Schlösser, Ruinen und historisch denkwürdigen Objekte. Endlich gibt das Gemeindelexikon die Seehöhe über der Adria an bei allen Städten, Märkten, Kurorten und Pfarrkirchen, und zwar nach der Spezialkarte: steht die Seehöhe daselbst nicht verzeichnet, so wird dieselbe aus den Schichtenlinien der Karte und aus der Terraingestaltung abgeschtzt und durch eine auf 0 oder auf 5 abgerundete Zahl, die durch ein vorgesetztes ca. (= circa) eben nur als Schätzung charakterisiert ist, zum Ausdruck gebracht.