Schutzverwandter

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Berufsbezeichnung


auch: Schutzverwandter, Schutzbürger


Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.
Schirmverwandte waren Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.