Gerichtsbezirk

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Der Begriff

Der Gerichtsbezirk ist bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist[1].

Einzelne Definitionen

Deutschland

In der deutschen Gerichtsbarkeit sind die kleinsten Bezirke diejenigen der Amtsgerichte. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichtsbezirke, wobei zumeist mehrere Amtsgerichtsbezirke einen Landgerichtsbezirk bilden.[2]

Österreich

In Österreich ist der kleinste Gerichtsbezirk der des Bezirksgerichtes. Ein politischer Bezirk (Verwaltungsbezirk) kann dabei mehrere Gerichtsbezirke umfassen, ein Gerichtsbezirk erstreckt sich jedoch niemals über mehr als einen politischen Bezirk. In den Orts- und Gemeindeverzeichnissen ist angegeben zu welchem Gerichtsbezirk eine Gemeinde gehört.[3]

GOV-Objekttyp

19 - Gerichtsbezirk - {deu=Gerichtsbezirk, cze=soudní okres}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Gerichtsbezirk,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Gerichtsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (12.2.2009)
  2. dito
  3. http://www.statistik.at/web_de/statistiken/regionales/regionale_gliederungen/gerichtsbezirke Webseite "Gerichtsbezirke" von Statistik Austria, Wien (12.2.2009)