Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/350

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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3. Bischof Albert von Lübeck beurkundet die Stiftung einer ewigen Vicarie in der neuen Capelle der St. Petrikirche daselbst. 1471. Jan. 17 340
4. Papst Sixtus IV. bestätigt Christian I. und seinen Nachfolgern als Landesherren in Holstein und Stormarn das Recht der Präsentation znr Dompropstei zu Hamburg. 1474. April 13. 343
5. Päpstliche Verordnung von Sixtus IV. wider wucherliche Geschäfte in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. 1474. Juli 1. 346
6. Papst Sixtus IV. bestätigt dem Cantor und Capitel zu Hadersleben dessen Rechte und Privilegien. 1480. Apr. 13. 351
7. Notariats-Instrument über die Wahl des Dompropsten Dr. Gottschalk von Ahlefeldt zum Bischof von Schleswig. 1507. Jan. 26. 352
8. Verordnung des Bischofs Gottschalk v. Ahlefeldt zu Schleswig in Betreff der Bestrafung des Meineides. 1515. Jan. 9. 360

Band III.

Zweiter Theil.

Seit der Reformation.

Erster Abschnitt.

Von den Anfängen der Reformation bis 1580.

Seite
I. Allgemeine Uebersicht dieses Zeitraumes 001
II. Anfänge der Reformation. Fortschritte und Gegenbestrebungen 010
III. Melchior Hoffmann und das Colloquium zu Flensburg 031
IV. Vollführung des Reformationswerkes unter Christian III. Die Kirchenordnung 039
V. Die Reformation in Dithmarschen. Heinrich v. Zütphen. Kirchliche Einrichtungen bis auf die Eroberung des Landes 1559 053
VI. Die Reformation im Schauenburgischen Landesantheil und in den übrigen von Holstein abgetrennten Gebieten. Kirchliche Einrichtungen daselbst 070
VII. Erste Einrichtung der kirchlichen Aufsicht nach der Reformation 081
VIII. Das Kirchenregiment unter den drei Landesherren. 1544—1580 092
IX. Schicksale der Prälaten, Stifter und Klöster nach der Reformation 115
X. Veränderte Stellung der Geistlichkeit 157
XI. Von dem öffentlichen Gottesdienste und einzelnen gottesdienstlichen Handlungen 171