Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/328

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte‎ • 4
Version vom 2. Februar 2009, 16:59 Uhr von Matschkowski (Diskussion • Beiträge) (OCR-Text eingefügt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[327]
Nächste Seite>>>
[329]
Datei:SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

Theil neu gebaut. Bei der Aufbesserung der Schulstellen ward als Princip festgehalten, daß die Grundlage der Lehrerbesoldungen auf dem Lande in Naturalien bestehen solle, demnach wurde ein angemessenes Stück Schulland ausgelegt und ein Deputat an Getreide bestimmt. Auch begann man mit der Versorgung der Schullehrer-Wittwen, die bisher nur an das Mitleiden christlicher Menschenfreunde verwiesen waren. Die erste Stiftung einer Küster- und Schullehrer-Wittwenkasse wurde in den Propsteien Tondern, Apenrade und Sonderburg 1795 zu Stande gebracht, worauf andere Districte folgten.

Bei allen größeren Stellen wurden vorzugsweise die seminaristisch gebildeten Lehrer berücksichtigt, und wo das Bedürfniß es verlangte, wurden Districtsschulen eingerichtet und Schulhäuser erbaut. Nachdem die Reform im Herzogthum Schleswig, wo die Nothwendigkeit derselben am dringendsten war, weiter vorrückte, begann sie, besonders seit dem Jahre 1808, auch in Holstein. Es erging ein Königlicher Befehl an die betreffenden Behörden, die zeitgemäße Schulreform, wie sie in Schleswig eingeführt worden, jetzt auch in Holstein ohne weiteren Anstand zu befördern und durchzuführen.

Zuerst wurde nun begonnen mit den Lateinischen Schulen in den Städten und Flecken, deren Verhältnisse veraltet waren und als zeitwidrig betrachtet wurden. Man erkannte klar, daß dieselben für eine gehörige Vorbereitung auf die akademischen Studien nicht mehr hinreichten. Die Anforderungen wurden in dieser Beziehung durch eine eigene Verordnung geschärft. Der alte Lehrplan wurde deshalb geändert, denn diese Lateinischen Schulen waren zum Theil fast in den Zuständen der Reformationszeit des sechszehnten Jahrhunderts stehen geblieben.

Die Landschulen, einer neuen Organisation vorzugsweise bedürftig, wurden nach den Grundsätzen reformirt, die sich bereits im Herzogthume Schleswig bewährten: „bessere Regulirung der vorhandenen Schuldistricte und Errichtung neuer Districte, Umbau oder Neubau der Schulhäuser, bessere Dotirung der Schulstellen, Abschaffung des Schulschillings, Ausmittelung eines Fixums an Geld und Naturalien, Anstellung von Seminaristen anstatt der bisherigen schulhaltenden Handwerker, Schreiber oder Bedienten, mindestens an allen großen Schulen; Stiftung von Schullehrer-Wittwenkassen,