Neues alphabetisches Orts-Verzeichniß des Königreichs Sachsen (1836)/III
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Neues alphabetisches Orts-Verzeichniß des Königreichs Sachsen (1836) | |
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Datei:Sachsen ortsverzeichnis 1836.djvu | |
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In Berücksichtigung der mannigfaltigen Veränderungen die in verschiedenen Beziehungen in der neueren Zeit im Königreiche Sachsen eingetreten sind, schien es dem Central-Comité des statistischen Vereins nothwendig, die administrativen und statistischen Notizen jedes einzelnen Ortes neuerdings zu prüfen und die Ergebnisse in alphabetischer Folge der Namen zusammen zu stellen. Die nachfolgenden Bogen enthalten das Resultat dieser Arbeit. Alle einzelnen Bestimmungen beruhen auf officiellen Angaben und Erörterungen. Hierbei ist Folgendes Berücksichtiget worden:
- 1.) die Schreibung der Ortsnamen ist so gewählt worden, wie sie in den amtlichen Anzeigen sich aufgeführt befinden. Bei verschiedener Schreibart, ist die mindergebräuchliche neben dem Hauptnamen in Klammern eingeschlossen aufgeführet;
- 2.) ausser Städten, Flecken und Dörfern sind auch noch solche einzeln stehenden Güter und Häuser im Verzeichnisse mit aufgenommen worden, die besonders bemerkenswerth sind und einen eigenthümlichen Namen führen; jedoch hat, was letzteren Gegenstand anbelangt, auf Vollständigkeit verzichtet werden müssen, da zu diesem Zwecke nicht ausreichende Nachrichten vorhanden sind;
- 3.) die Angabe der Lage eines jeden Orts innerhalb eines oder andern Bezirks wird nach den Abkürzungen, wie solche nachfolgend vermerkt sind, durchaus verständlich seyn;
- 4.) unter Kirchen hat man hier nur solche Gebäude verstanden, in welchen fortwährend regelmäßiger Gottesdienst gehalten wird und die jeden andern Gebrauch ausschließen;
- 5.) die Zahl der Wohngebäude und Einwohner ist nach der allgemeinen Zählung vom 1sten December 1834 eingerückt;
- 6.) in der Spalte mit „Bemerkungen“ wird man an einigen Stellen statistische Notizen mit angegeben finden. Es mag dieses nur als eine Zugabe betrachtet werden und zur Aushülfe bei Beurtheilung der größeren oder geringeren Wichtigkeit eines Ortes dienen, da die Angabe aller geographischen und statistischen Merkwürdigkeiten ausser der Tendenz dieses Verzeichnisses lag; endlich
- 7.) wird man auch bei den wichtigeren Orten des Landes, zur bessern Orientirung, dessen Länge und Breite mit angegeben finden.
Allem auf diese Arbeit verwendeten Fleisse ohnerachtet, kann solche bei ihrem ersten Erscheinen darauf nicht Anspruch machen, völlig fehlerfrei hervorzugehen. Die Unterlagen haben allerdings die Vermuthung der Richtigkeit für sich, allein wer die zeitherigen Verwaltungs-Einrichtungen im Königreiche Sachsen kennt, wird auch zu berurtheilen vermögen, daß die Mittel- und Unterbehörden,