Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/204

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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wurde auf den ersten Sonntag nach dem ersten November verlegt.[1] Das hundertjährige Jubelfest der Reformation war 1717 mit besonderer Feierlichkeit begangen worden.

An außerordentlichen Festen, welche in der zweiten Hälfte dieser Periode stattgefunden haben, sind folgende zu bemerken. Am 22. März 1714 ein öffentliches Dankfest, gefeiert wegen Aufhörens der Pest, die in Holstein und besonders in Hamburg geherrscht hatte und gegen 30,000 Menschen weggerafft haben soll. Am 14. November 1720 wurde auf Königlichen Befehl ein Dankfest gefeiert für den Abschluß des Friedens mit Schweden; wobei wir bemerken, daß der Friede diese ganze Periode hindurch erhalten blieb und über dieselbe hinaus bis 1801. Im Jahre 1730 ward hier wie in anderen Ländern des Protestantismus das 200jährige Jubelfest der Uebergabe der Augsburgischen Confession feierlich begangen. Nach Königlichem Befehl war dazu der dritte Sonntag nach Trinitatis, als der 25. Juni, bestimmt, und dabei verfügt, daß zum Eingang der Predigt die Worte Matth. 10, 31. 32. erklärt und darauf die Gemeine zum Dank ermuntert werden sollte. Der Herzog Carl Friederich von Holstein verordnete zur Feier drei Tage, den 25., 26. und 27. Juni. Darauf waren noch am 28. und 29. Juni in Kiel besondere akademische Feierlichkeiten, und es wurden von den vier Facultäten fünfzehn Doctoren promovirt. Auch im Plönischen fand auf Befehl des Herzogs Friederich Carl eine dreitägige kirchliche Feier statt.

Im Jahre 1748 wurde auf Königlichen Befehl am 28. und 29. October ein dreihundertjähriges Jubelfest gefeiert wegen Gelangung des Oldenburgischen Hauses auf den Dänischen Thron. Der erste Tag war für die kirchliche Feier bestimmt, am zweiten Tage wurden Schulfeierlichkeiten veranstaltet. Daß noch keine 300 Jahre vergangen waren, seitdem die Herzogthümer Regenten aus dem Oldenburgischen Hause gehabt hatten, und daß hier eigentlich erst 1760 eine dreihundertjährige Erinnerung daran hätte gefeiert werden können, das scheint unbeachtet geblieben zu sein. Dahingegen wurde 1760 ein Jubelfest wegen der vor hundert Jahren dem Könige von Dänemark übertragenen absoluten Souveränetät


  1. Man vergleiche darüber die Bemerkungen in Lübkert, Kirchl. Statistik Holsteins, S. 71.