Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/167

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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fanden für gut, einen Revers aufzusetzen, worin die sämmtlichen Hamburger Geistlichen sich verpflichteten, die Irrlehrer und Fanatiker, die Freunde des Jacob Böhme und die Chiliasten, grobe und subtile, zu verwerfen, ihre Anhänger nicht als Brüder anzuerkennen, sie nicht zu entschuldigen, und alle Neuerungen zu verhüten. Horbius wollte den Revers nicht unterschreiben, weil er die Schriften von Jacob Böhme nicht gelesen habe, Hinkelmann nicht, weil er die subtilen Chiliasten nicht von der Brüderschaft ausschließen wollte. Winkler, der unterschrieben hatte, trat gleichfalls zurück. So entstanden zwei Partheien, und man holte theologische Gutachten ein. Die Facultäten zu Kiel, Wittenberg und Greifswald entschieden sich für das Ministerium; Spener und mehrere namhafte einzelne Theologen für die entgegengesetzte Parthei. Der Magistrat mußte sich hineinmischen. Man wechselte Streitschriften und beschuldigte Spener, die Ruhe der Hamburgischen Kirche gestört zu haben. Der Streit entbrannte heftiger, als Horbius 1693 als Neujahrsgeschenk ein Büchlein vertheilen ließ, welches er von neuem hatte drucken lassen. Dasselbe führte den Titel: „Klugheit der Gerechten, die Kinder nach den Gründen des wahren Christenthums von der Welt zu dem Herrn zu erziehen.“ Das Büchlein war die Uebersetzung einer Schrift des Peter Poiret, der ein besonderer Anhänger der Frau Bourignon gewesen war und als ein Schwärmer galt. Horbius hatte nicht gewußt, wer eigentlich der Verfasser sei. Man fand aber in dem Büchlein viel Verdächtiges. Mayer war schnell bei der Hand, eine Warnungsschrift ausgehen zu lassen gegen dies „ketzerische, verführerische“ Büchlein, und hielt auch Predigten dawider. Das Ministerium wollte Horbius nicht als Bruder erkennen. Der Rath suchte zu vermitteln, aber vergeblich. In der Stadt bildeten sich große Partheien. Das niedere Volk kam auf die Beine, die Horbianer wurden geschlagen. Gegen Ende des Jahres kam es dahin, daß das Verlangen gestellt ward, Horbius solle innerhalb acht Tagen die Stadt und ihr Gebiet verlassen. Am 27. November 1693 zog er nach seinem Gartenhause zu Schlem bei Schiffbeck auf holsteinischem Gebiete. Allein Winkler und Hinkelmann nahmen sich seiner an, und hielten deshalb scharfe Predigten. Man predigte wider einander, wechselte Streitschriften und erhitzte sich gegenseitig immer mehr. Das Verzeichniß der Streitschriften füllt in Moller's Cimbria literata, wo unter den