Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/136

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte‎ • 4
Version vom 2. Januar 2009, 13:16 Uhr von Matschkowski (Diskussion • Beiträge) (OCR-Text eingefügt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[135]
Nächste Seite>>>
[137]
Datei:SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

Pastor und Propst nach Elmshorn berufen. Er ward 1746 Consistorialrath und lebte bis zum 14. October 1781. Die Ranzauer Propstei wurde aber der Königlichen Generalsuperintendentur nicht untergeordnet. Königliche Generalsuperintendenten[1] sind in dem Zeitraume von 1720—1773 folgende gewesen: zuerst noch Dassovius, der bis zum 5. Januar 1721 lebte. An seine Stelle trat Dr. Thomas Claussen. Er war geboren in Flensburg am 29. April 1677, und hatte seine Laufbahn im Schulamte begonnen, indem er 1709 Conrector in seiner Vaterstadt geworden war. Er ward indessen als Theologe in weiteren Kreisen bekannt, und zwar als Verfechter der Orthodoxie in den damaligen Kämpfen zu Flensburg gegen Otto Lorenzen Strandiger. 1712 wurde er Hofprediger in Kopenhagen und blieb daselbst bis 1721, als er unterm 12. September die Ernennung zum Generalsuperintendenten so wie zum Propsten von Gottorf und Rendsburg erhielt, wozu noch 1722 die Propstei Eiderstedt kam. Er soll den ihm untergeordneten Pröpsten wenig genehm gewesen sein, indem er mit Königlicher Genehmigung die Befugnisse der Pröpste einzuschränken suchte, und namentlich bewirkte, daß das den Pröpsten bisher zuständige Ordinationsrecht, so wie sie allmälig ausstürben, an die Generalsuperintendentur fallen sollte. Indessen erlebte er dies nicht, denn als er im Frühling 1724 sich aus Gesundheitsrücksichten nach Hamburg begeben hatte, starb er daselbst. Er wurde hier sehr erschüttert durch eine unerwartete Begegnung mit seinem ehemaligen Widersacher Otto Lorenzen Strandiger, und sein Tod erfolgte am 23. April 1724. Bald darauf ernannte König Friederich IV. in Flensburg zum Generalsuperintendenten den damals schon achtzigjährigen aber sehr rüstigen Propsten Andreas Hoyer. Derselbe war geboren zu Karlum bei Tondern den 15. Mai 1654. Sein Vater und sein Großvater waren daselbst Prediger; seine Mutter war eine geborene Brekling. 1680 wurde er zum Diaconus an der St. Johannis-Kirche in Flensburg gewählt, 1685 Pastor an dieser Kirche, 1694 Vice-Propst für den abwesenden Generalsuperintendenten Schwartz, nach dessen Tode 1709 wirklicher Propst. In seinen Aemtern bewährte er seine Tüchtigkeit, indem er auf der einen Seite dahin wirkte, die


  1. Lübkert (Schloß- und Garnisonsprediger in Glückstadt), Kirchliche Statistik Holsteins. 1837. S. 48 ff. Jensen, Kirchl. Statist. d. Herzogth. Schleswig. (Flensburg 1840) I, S. 132 ff.