Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/125

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte‎ • 4
Version vom 1. Januar 2009, 17:40 Uhr von Matschkowski (Diskussion • Beiträge) (OCR-Text eingefügt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[124]
Nächste Seite>>>
[126]
Datei:SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

war ihm sein Sohn Peter Anton Burchhardus als Vice-Pastor und Vice-Propst zugeordnet, der ihm im Amte folgte. 1711 ward er mit Beibehaltung der Propstei Pastor zu Segeberg und starb 1715. Darauf war 1716 Friederich Ratekens und sodann von 1716 an M. Christian Theodor Haberkorn Pastor zu Segeberg, welcher bis 1729 lebte.

In einem Bericht von 1669, nach welchem zur Segeberger Propstei folgende Kirchen gehörten: Segeberg, Heiligenhafen, Bramstedt, Kaltenkirchen, Leetzen, Bornhöved, Gleschendorf, Ratkau, Wandsbek, Warder, Prohnstorf und Großenbrode[1], beantragt der Generalsuperintendent Hudemann eine Entscheidung wegen der Kirche zu Lütgenburg. Die Stadt sei vorhin einem Edelmann unterworfen gewesen, jetzt besitze sie der König. Es sei genehmigt, daß die Kirche zum Segeberger Königlichen Consistorio gelegt werden solle, und ihm, dem Generalsuperintendenten, sei befohlen worden, daselbst die Visitation als Segeberger Propst zu verrichten. Dawider seien die Eingepfarrten mit einer Eingabe bei der Königlichen Kanzlei in Glückstadt eingekommen. Eine Entscheidung sei nothwendig, denn es wolle sich doch nicht wohl schicken, daß die Bürger als Königliche Unterthanen, wenn etwa der Turnus zur Regierung bei Gottorf wäre, daselbst Recht geben und nehmen sollten.[2]

9. Die Propstei Pinneberg war seit 1653 dem Pastor zu Crempe, M. Johann Hudemann übertragen, welcher zugleich die Propsteien Münsterdorf und Segeberg verwaltete und 1668 auch Generalsuperintendent wurde. Nach dessen Tode 1678 ward M. Andreas Hoyer, Pastor zu Itzehoe, Pinnebergischer Propst, und war es bis zu seinem Ableben am 11. November 1693. Dann folgte der Pastor zu Crempe und Münsterdorfische Propst Andreas Schwesinger, welcher 1695 starb, worauf die Propstei dem Pastor zu Itzehoe Johann Volkmar übertragen ward, welcher aber 1696 nach Hamburg als Pastor an St. Katharinen ging. Nun wurde die Pinnebergische Propstei mit dem Pastorat zu Altona verbunden, Altona selbst aber zu einer eigenen Propstei eingerichtet 1696. Wegen der Kirche zu Eppendorf wird in einem officiellen Bericht von 1669 bemerkt, daß das Johanniskloster in Hamburg das


  1. Archiv f. St. u. K.-Gesch. II, S. 142 ff.
  2. Man vergl. darüber auch Burchhardi, Ueber Synoden, S. 34.