Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/106

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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auch noch in dem Rendsburger Erläuterungs-Recesse vom 30. April 1712 über einige andere Streitpunkte mit einander einig. Dänemark hatte dem Könige von Schweden nach seiner Niederlage bei Pultawa den Krieg erklärt und wünschte daher ein gutes Vernehmen mit dem Gottorfischen Hofe. Dieser Umstand wirkte dahin, daß 1711 und 1712 jene Vereinbarungen zu Stande kamen, wodurch manche bisherigen Mißhelligkeiten, die besonders seit 1701 obgewaltet hatten, endlich beseitigt schienen; aber es war kurz vor einer neuen Katastrophe. Diese ward herbeigeführt durch den Einmarsch des schwedischen Oberfeldherrn Grafen Steenbock, der nach der Niederlage der Dänen bei Gadebusch (20 December 1712) in Holstein einrückte, Altona einäscherte (9. Januar 1713), darauf über die Eider ging und Position nahm zwischen Friedrichstadt und Tönning, während hier Dänen, Russen und Sachsen ihn in die Enge treiben. Er sah sich dadurch genöthigt, am 14. Februar 1713 sich mit seinen Truppen in die Herzogliche Festung Tönning zurückzuziehen, ohne Zweifel im eventuellen Einverständnisse mit der Gottorfischen Vormundschaft.[1] Darin lag von Herzoglicher Seite entschieden ein Bruch der zugesagten Neutralität, und es begründete sich der Verdacht des geheimen Einverständnisses mit den Schweden. Dadurch veranlaßt zog der König Friederich IV. durch ein Patent vom 13. März 1713 die Gottorfischen Lande beider Herzogthümer ein. Steenbock konnte in Tönningen, welches mit Truppen überfüllt war, sich nicht lange halten, und es wurden deshalb vom Herzoglichen Hofe aus wegen Ergebung der schwedischen Armee Unterhandlungen angeknüpft. Die Capitulation wurde abgeschlossen zu Oldensworth am 16. März, wonach Steenbock als Kriegsgefangener aus der Festung Tönningen abzog, während die Belagerung der Festung noch fortdauerte. Allein am 7. Februar 1714 capitulirte auch die Festung durch die zu Tetenbüll abgeschlossene Convention. Jetzt fielen dem Könige von Dänemark Papiere in die Hände, durch welche das geheime Einverständniß der Gottorfischen Regierung mit den Schweden enthüllt ward. An die Herausgabe der occupirten Herzoglichen Lande konnte jetzt nicht mehr gedacht werden, vielmehr dauerte die Occupation fort, wenn auch die definitive Besitznahme erst sieben Jahre später erfolgt ist. Falck[2] bemerkt hierzu


  1. Ueber die Beweise s. Falck's Handb. d. S. H. R. I, S. 328.
  2. Falck's Handb. I, S. 330–31.