Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/262

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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§ 77.

      Die Landkreise Osnabrück und Iburg werden zu einem neuen Landkreis „Osnabrück“ mit dem Kreissitz in Osnabrück zusammengeschlossen.

§ 78.

      Die bisherigen Landkreise Aschendorf, Hümmling, Osnabrück und Iburg werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Aurich.

§ 79.

      Die Landkreise Norden und Emden werden zu einem neuen Landkreise „Norden“ mit dem Kreissitz in Norden zusammengeschlossen.

§ 80.

      Die Landkreise Leer und Weener werden zu einem neuen Landkreise „Leer“ mit dem Kreissitz in Leer zusammengeschlossen.

§ 81.

      In den neuzubildenden Landkreis Leer wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Norden eingegliedert, der besteht aus der Landgemeinde Borkum.

§ 82.

      Die bisherigen Landkreise Norden, Emden, Leer und Weener werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Kassel.

§ 83.

      Die Landkreise Fulda und Gersfeld werden zu einem neuen Landkreise „Fulda“ mit dem Kreissitz in Fulda zusammengeschlossen.

§ 84.

      Die Landkreise Fritzlar und Homberg werden zu einem neuen Landkreise „Fritzlar“ mit dem Kreissitz in Fritzlar zusammengeschlossen.

§ 85.

      Die Landkreise Kassel und Wolfhagen werden zu einem neuen Landkreise „Kassel“ mit dem Kreissitz in Kassel zusammengeschlossen.

§ 86.

      Die Landkreise Marburg und Kirchhain werden zu einem neuen Landkreise „Marburg“ mit dem Kreissitz in Marburg a. d. Lahn zusammengeschlossen.

§ 87

      In den Landkreis Frankenberg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Dillenburg, Regierungsbezirk Wiesbaden (§ 91), eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Allendorf bei Battenberg, Battenberg, Battenfeld, Berghofen, Biebighausen, Bromskirchen, Dodenau, Eisa, Frohnhausen bei Battenberg, Hatzfeld, Holzhausen bei Battenberg, Laisa, Ober Asphe, Reddighausen und Rennertehausen.

§ 88.

      Die bisherigen Landkreise Fulda, Gersfeld, Fritzlar, Homberg, Kassel, Wolfhagen, Marburg, Kirchhain und Herrschaft Schmalkalden werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Wiesbaden.

§ 89.

      Die Landkreise Obertaunuskreis und Usingen werden zu einem neuen Landkreise „Obertaunuskreis“ mit dem Kreissitz in Bad Homburg vor der Höhe zusammengeschlossen.