Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/013

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte‎ • 4
Version vom 29. November 2008, 11:59 Uhr von Matschkowski (Diskussion • Beiträge) (Texterfassung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[012]
Nächste Seite>>>
[014]
Datei:SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

Propsten M. Friederich Dame in Flensburg und den Dompastor Dr. Sleidanus in Schleswig. Letzterer tadelte reichlich die dunkeln Redensarten, gab ihm aber in der Sache nicht Unrecht. Dame erklärte sein Bekenntniß für schriftgemäß und mit der Augsburgischen Confession übereinstimmend. Ehe die Rechtfertigungsschrift von Sinknecht erscheinen konnte, ward er durch den Tod von aller Unruhe und Anfechtung erlöst. Auf seinem Sterbebette beklagte er, unzeitig von seinem Amte abgetreten zu sein, bekannte sich mit der lutherischen Kirche übereinstimmend, widerrief Alles, worin er möchte geirrt haben, und vergab ausdrücklich seinen Widersachern.

Wir sehen in diesem Prediger den Vorläufer mancher anderen Männer, die, wenn nicht ganz so, so doch in manchen Stücken ähnliche Ansichten aussprachen und darüber mit der Parthei der streng orthodoxen Kirchlichen zerfielen, welche Parthei vornehmlich darauf ausging, schlechthin das Bestehende zu behaupten und gar keine Aenderung zu dulden. Die beiden Geistlichen, an welche Sinknecht sich um ein Gutachten über seine Anschauungen gewandt hatte, Sleidanus und Dame, gehörten jedoch keineswegs zu denjenigen, welche lediglich auf der betretenen Spur des damaligen Kirchenwesens einhergingen. Sleidanus stand allerdings, als die reformirte Parthei in Schleswig unter Dr. Cäsar freie Hand hatte, wie eine Säule der lutherischen Orthodoxie da, hatte aber sonst viel Eigenthümliches, wovon nachher noch die Rede sein wird. Friederich Dame zu Flensburg haben wir schon bei Gelegenheit der Streitigkeiten erwähnt, welche sich über Lohmann, Teting und die Anna Hoyerin erhoben; er konnte mit Grund nicht als in einem Punkte der Lehre verdächtig angesehen werden.

Ebenfalls gegen den Flensburger Conrector M. Jacob Neubauer, der über die Auferstehung der Todten abweichende Meinungen in einer Druckschrift geäußert hatte, verfocht Dame die Kirchenlehre 1626, und zwar mit solchem Eifer, daß es in diesem Streite an gegenseitigen Beleidigungen nicht fehlte. Der Injurienproceß wurde indessen am 30. April 1627 vor dem Magistrat verglichen; worauf jedoch der Conrector sein Amt niederlegte. Dame, ein in damaliger Art gelehrter Mann, erst Rector zu Itzehoe 1592, dann seit 1594 Diaconus und seit 1600 Pastor zu St. Nicolai in Flensburg und seit 1604 zugleich Propst daselbst, gehörte aber keinesweges zu denjenigen, welche alles Heil allein von dem Vortrage der orthodoxen