Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/474
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2 Linien: Johann II. die von Manderscheid-Blankenheim zu Gerolstein und Arnold I. die zu Blankenheim. Arnold's Urenkel, Franz Georg, erbte 1697 die Gerolstein'schen Besitzungen. Mit dem Erlöschen der Kailer Linie (1742) vereinigte Georg's Sohn, Graf J. W. Franz, die sämmtlichen Besitzungen des Manderscheid'schen Hauses. Nach seinem Tode (1772) folgte ihm sein Bruder J. F. Georg (bis 1780), dessen Nichte Auguste das Erbe ihrem Gemahl, dem Grafen Ph. Christ. von Sternberg, zubrachte, welcher sich nun Sterneberg-Blankenheim nannte und 1794 beim Vordringen der Franzosen nach Böhmen flüchtete. Unter französischer Herrschaft war Blankenheim Hauptort eines Kantons im Saardepartement.
Die Grafschaft Blankenheim gehörte zum ehemaligen niederrheinisch-westphälischen Kreise und mußte zum deutschen Reichs-Contingent 2 Mann zu Roß und 10 Mann zu Fuß stellen. Zur Grafschaft Blankenheim gehörten am Ende des vorigen Jahrhunderts: 1, das Gericht Blankenheim mit dem Schlosse und der Stadt Blankenheim, den Dörfern Blankenheimerdorf, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Buir (Berg- und Bleibuir), Rohr, Roderath, Bouderath, Vussem, Bergheim, Schmidtheim, Hüngersdorf, Ripsdorf, und mehrere Höfe; 2, die Herrschaft Jünkerath, wovon nur Alendorf, Waldorf und die Ahrmühle zum Regierungsbezirk Aachen, Kreis Schleiden, gehören; 3, die Herrschaft Dollendorf, bestehend aus Schloß, Thal und Dorf Dollendorf und Ahrhütte; 4, die Grafschaft Gerolstein; sie bestand aus 4 Gerichtshöfen, wozu in unserm Regierungsbezirk nur Ahrdorf (zum Hofe Gerolstein) gehörte. —