Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/057
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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57 3. Carl Adolph Adrian Joseph von Mirbach, des Domstifts zu Speyer Domscholaster und Senior auch Jubilarius, Propst des Collegiatstifts ad S. Trinitatem et omnes Sanctos zu Speyer, und des freiadligen Ritterstifts Odenheim in Bruchsal Cantor. Ueberdies war er Personatarius zu Morcken. Er wurde d. 11. März 1718 getauft, und ist d. 26. September 1798 gestorben. Den Rittersitz Neuer- burg, den seine Mutter in ihrem Wittwenstande acquirirt und ihm geschenckt hatte, vermachte er seinem Neffen Gerhard Johann Wilhelm von Mirbach (*). 4. Adam Joseph von Mirbach, getauft d. 3. September 1719, gest. gegen 1765. In einem Katalog findet sich diese Aufzeichnung: „Receptio cum dispensatione minoris aetatis pro Adamo Josepho L. B. de Mirbach 1727. Aufnahme in den Johanniter Orden betreffend". Ein mehreres habe ich über ihn nicht vorgefunden. 5. Johann Hugo Adrian Adolph von Mirbach, getauft d. 7. März 1721. 6. Louisa Rosa Adolph. Joseph. Anna von Mirbach, getauft d. 10. Januar 1723. Sie ist wohl identisch mit der Tochter, die in den Familien-Briefschaften unter dem Namen Maria Ludovica vorkommt,-und als des Stifts St. Marien in Cöln älteste Capitular-Canonissin den 25. Februar 1790 ge- storben ist. 7. Friedrich Jacob Joseph Maria von Mirbach, getauft d. 24. April 1725. (*) In seinem kurz vor seinem Tode errichteten Testament heisst es also: „Da die unergründliche Vorsehung die Hohe Dom- kirche zu Speyer zur besondern Verehrung der heiligen Mutter Gottes mit ausersehen hat, die geheiligte Mariae Bildniss, so darinnen viele hundert Jahre verehret, dahingegen durch Verheerung von ruchlosen Gott verkennenden Kirchenfeinden im J. 1795 ärgerlichst zernichtet worden, so habe ich eine der vorigen gantz ähnliche Bildniss dem Bildhauer H. Linck zu Speyer zu verfertigen accordirt, und 150 Gulden zu zahlen versprochen, wenn solches verfertiget seyn, und mit Gutheissen des Hochwürdigsten Bischöflichen Speye- rischen Ordinariats entweder in der Hohen Dom- oder auch nach sich ergebenden Umständen in einer andern katholischen Kirche installirt würde."