Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/362

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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neuen Ermessen ein Kommando Kreistruppen von 800 Mann nach Aachen verordnet, um den vertriebenen Bürgermeister wieder einzusetzen und demnächst durch denselben neue Wahlen vornehmen zu lassen. Es erschien hierauf eine Kreis-Direktorial-Gesandschaft mit Kreistruppen zu Aachen, und ausgetretene Magistrats- und Rathsglieder wurden wieder in ihre Stellen eingesetzt. Neue Wahlen wurden nun eingeleitet. Die Gesandtschaft schritt auch zur Untersuchung des Vorhergegangenen, und mehrere Führer der Neuen Parthei wurden verhaftet. Endlich kassirte das Reichskammergericht alle Wahlen und Vorgänge seit dem 24. Juni des vorigen Jahres. So war die alte Ordnung wieder hergestellt.

      Die Gesandtschaft beschäftigte sich 1788 zugleich mit der Verbesserung der Aachener Verfassung, wozu auch die Zünfte einen Ausschuß machten. Die Untersuchung der Klagen für und gegen den Magistrat wurden dabei fortgesetzt. Jetzt wurde man besonders auf das Schädliche des Aachener Zunftzwanges aufmerksam. Durch Urtheil vom 17. Juni 1789 erkannte das Reichskammergericht sämmtliche beiderseitige Klagen der Alten und Neuen Parthei, verurtheilte die Schuldigen, verordnete nöthige Verbesserungen im städtischen Wesen und schrieb die Form der neuen Wahlen vor. Herr von Dohm machte 1790 seinen Entwurf einer verbesserten Konstitution für Aachen bekannt. Derselbe wurde von der Gesandtschaft dem Reichskammergericht vorgelegt. 1791 wurden die Gesandschaft und die Kreistruppen von Aachen zurückgezogen, nachdem schwere Kosten daran gegangen waren. Das Reichskammergericht verordnete die gutachtliche Vernehmung des Magistrats über den Entwurf. Dann bestätigte und