Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/361
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Wahl und suspendirte eine andere. Die Remonstranten, jetzt die Neue Parthei genannt, protestirten dagegen. Endlich sollten am 24. Juni verfassungsmäßig die großen Wahlen zu den Bürgermeister- und andern höchsten Stellen vorgenommen werden. Die neue Parthei suchte durch Furcht die Wähler des Magistrats, die Alte Parthei genannt, von der Theilnahme abzuhalten und dadurch sich die Majorität zu sichern. Als diese dennoch auf dem Rathhause zu den Wahlen erschienen, erfolgte ein Volksauflauf; in's Rathhaus drangen mit Stöcken bewaffnete Männer ein, und aus dem Wahlsaale prügelten und vertrieben dieselben den Magistrat und die Wähler der alten Parthei (24. Juni). Ein Bürgergermeister mußte seine Stelle niederlegen, und mehrere hohe Stellen wurden den Häuptern der neuen Parthei eingeräumt, während die Vornehmsten der alten Parthei aus der Stadt flüchten mußten. So hatte die Neue Parthei gesiegt. Da die alte Parthei Hülfe zu Brüssel suchte, so wendete die Neue sich an das Reichs-Kammergericht zu Wetzlar um Festhaltung des neuen Zustandes als eines verfassungsmäßigen. Das Reichskammergericht erließ ein Mandat in diesem Sinne. Vom Reichshofrath zu Wien erging aber bald eine Restitutions-Verfügung, welche nicht ausgeführt wurde. Der Prozeß hatte seinen Fortgang vor beiden Reichsgerichten.
Das Reichskammergericht veranlaßte 1787 eine delegirte Kommission der ausschreibenden Fürsten des niederrheinisch-westphälischen Kreises, zur Untersuchung, Bestrafung und Beilegung des Streites. Dann erließ dasselbe ebenfalls ein Restitutions-Mandat für die Beamten und Behörden. Neue Wahlen wurden durch dasselbe suspendirt, ferner nach