Kataster (Taxation)

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Kataster (Taxation)

Grundlagen Kaiserreich Frankreich/Rheinbund

Gemäß den für die Steuerrektifikationskornmission ergangenen Anordnungen wurden ab 1807 in den einzelnen Taxationsbezirken des Herzogtums Westfalen angelegt:

  • Flur- und Lagerbücher
  • Güter- und Gebäudeverzeichnisse
  • provisorische Grundsteuerkataster und Steuerkapitallisten sowie
  • Generalverzeichnisse.

Diese Unterlagen gelangten in preußischer Zeit an die Amtsverwaltungen. Von einer Reihe von Ämtern wurden sie an das Staatsarchiv abgegeben, in einem Fall (Amt Werl) dort hinterlegt.

Steuerwesen Salm-Salm-Kyrburg

Am 12.07.1806 waren die Fürsten von Salm dem Rheinbund beigetreten. Dies führte bei den Beteiligten zur Durchführung schneller Reformen und Anpassungsbemühungen an das französische System in den Bereichen der staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung in deren Einflußbereichen.

  • Steuerwesen Salm-Salm-Kyrburg

Übernahme durch Preußen

Ab 1815 gelangten die französischen Unterlagen in preußischer Zeit an die Amtsverwaltungen in den Kreisen und kamen so auch in die in Preußen neu eingerichteten Katasterämter.

Heimat- und personengeschichtliche Quelle

Erfasst in einer Heberolle, Steuerliste oderen oben genannten Akten und Unterlagen wurden Eigentümer, Gewerbetreibende und von diesen Personen unter anderem die Berufe. Im Verbund mit den Personenstandsregistern sind die Steuerrollen eine weitere nicht zu unterschätzende personengeschichtliche Quelle.

Hauslagerbuch

In der Zeit zwischen 1841 und 1843 wurden in Preussen in den Ämtern und den zugehörigen Gemeinden sogenannte Haus-Lagerbücher eingeführt, welche mit den Kantonsrollen korrospondierten.