Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/276

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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die Anna so ungemein hoch erhoben worden, wiewohl schon in etwas früherer Zeit die Anfänge davon sich finden. Das älteste bekannte Annenlied soll vom Jahre 1438 sein[1]: „Ave, bis grüst, du edler stamm und frow sant Ann ein heilger Nam“, schon voll überschwenglicher Bildnerei und zurückgehend bis auf die Anspielung „Ave“ (sei gegrüßet) laute umgekehrt „Eva“, deren Weh nun zur Freude verkehrt würde. Es schien einleuchtend, daß man die hochhalten müsse, welche die hochgebenedeiete Jungfrau zur Welt gebracht, und wiederum ward denn doch auch dadurch der irdische Ursprung der Maria in Erinnerung gebracht, so bald es angenommen war, daß die Mutter Mariens Anna, sowie ihr Vater Joachim geheißen habe, was übrigens aus der Schrift sich nicht erweisen läßt.

Hier zu Lande finden wir, daß der S. Annen-Tag (der 26. Juli) schon 1427 zur Zeitbestimmung diente[2]. Manchmal wird die Anna dargestellt, nicht nur Maria, sondern auch Jesum auf den Armen tragend. An ihre Verehrung knüpfte sich, wie bereits angedeutet ist, viel Mystisches, als Maria gleichsam in die Stelle der alten heidnischen Göttermutter getreten war. Uebrigens wird auch angegeben, sie sei die Schutzheilige gegen Armuth und beim Wiederfinden verlorener Sachen behülflich gewesen. Die beiden letzten ihr zugeschriebenen Hülfsleistungen mußten sie natürlich besonders in Volksgunst setzen.

Das geschah denn freilich eigentlich mit allen Heiligen, deren Zahl nachgerade mehr als Legion[3] wurde, daß die Hülfsleistungen, welche von ihnen ausgehen sollten, hoch angepriesen wurden, so daß alle Verhältnisse des Lebens unter den besonderen Schutz einzelner Heiligen gestellt waren. Es ließe sich in vielen Fällen, warum diesem oder jenem Heiligen gerade die Heilung gewisser Krankheiten, der Schutz gewisser Gewerbe oder Länder u. s. w. zugeschrieben wurde, nachweisen aus den Legenden derselben. An solchen fehlt es


  1. Bei Wackernagel S. 638, 639.
  2. Im Mscr. Fabric. Fol. 253 im Verzeichniß der Visitatoren im Amt Gottorf: Anno 1427 crastino b. Annae matris Mariae Synodali Dno. Erico Bunden in capella Havetoft.
  3. Ueber die enorme Zahl nach Durandus lib. 7. Rational. cap. 1. num. 28 verweisen wir auf: Arnkiel, Cimbrische Heidenreligion S. 37 ff.