Pleß (Standesherrschaft)

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Disambiguation notice Pleß ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Pleß.

Hierarchie

Regional > Ehemalige deutsche Gebiete > Schlesien > Regierungsbezirk Oppeln > Herrschaft Pleß

Lage 1895

Pless, Standes-Herrschaft in Deutschland, Königreich Preussen, Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln

Ursprung: Herzogtum Teschen

1517 wurde die Herrschaft Pleß in Schlesien aus dem Her¬zogtum Teschen ausgegliedert und von Bischof Johann Thierzo von Breslau käuf¬lich erworben.

1742 an Preußen

Die Standes-Herrschaft kam 1542 an die Grafen von Promnitz und 1742 unter die Landeshoheit Preußens.

Besitzwechsel, preußisches Fürstentum

1765 kam Pleß mit einem Gebiet von 18 Quadratmeilen an eine Nebenlinie der Fürsten von Anhalt-Köthen, von welchem eine Linie sich danach Anhalt-Köthen-Pless nannte. 1846 verkaufte Herzog Heinrich von Anhalt-Köthen (+ am 23. Nov. 1847) die Standesherrschaft gegen eine Rente von 30.000 Thaler an seinen Neffen, den nächsten Fideikommisserben, den Grafen Hans-Heinrich-X. von Hochberg zu Fürstenstein. Pless wurde am 15.10.1850 vom König von Preussen zu einem Fürstentum erhoben und umfasst den grössten Theil des Kreises Pless. Seit 1861 führt das Familienhaupt den Titel »Durchlaucht«.

Der seit 1855 regierende Fürst war 1890 Hans-Heinrich-XI. (* 10.09.1833), preussischer Oberstjägermeister, Mitglied des preussischen Herrenhauses und eine Zeitlang des Reichstags, in welchem er der deuten Reichspartei angehörte. Im Krieg 1870/71 war er Chef der freiwilligen Krankenpflege im Felde. Er residiert abwechselnd zu Pless und auf dem Schloss Fürstenstein im Kreis Waldenburg.

1918/22 an Polen

  • 1918/22 fiel der größte Teil der Herrschaft und 1945 der Rest an Polen

Quellen

Bibliografie

  • Zivier, E., Geschichte des Fürstentums Pleß, 1906
  • Musiol Pszczyna, L., Geschichte des Pleßer Landes, 1941.
  • Materialien zur freien Standesherrschaft Pleß finden sich vorher unter dem Landkreis Pleß.