Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/192

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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mit einem Gesuch um Genehmigung des Plans wandte. Dieser erließ auch wirklich ein Gebot an den Lübeckischen Bischof, der Errichtung jener Schule nicht länger zu widerstreben; jedoch im Uebrigen „salvo jure Scolastici majoris ecclesie, quod in aliis scolis hactenus dinoscitur habuisse“. Das Diplom[1] redet von der Erlaubniß zur Erbauung einer Schule neben der Marktkirche für den Unterricht der jüngeren Knaben: „licenciam edificandi scolas pueris elementariis oportunas“.

Desungeachtet weigerten sich der Bischof und das Capitel, die Errichtung jener Schule zu gestatten, indem sie ausführten, ein solches Vorrecht gebühre allein dem Dom und könne einer bloßen Pfarrkirche des Sprengels nicht gewährt werden. Und der Scholasticus insonderheit widerstrebte dem Rathe auf das entschiedenste. Unter solchen Zwistigkeiten vergingen neun Jahre, bevor der Bischof mit dem Capitel in die Errichtung jener Schule willigte, jedoch nur unter der bestimmten Bedingung, daß sie nicht an der Marien-, sondern an der Jacobikirche errichtet und völlig in den Besitz des Capitels übergeben und der Aufsicht und Leitung des Scholasticus unterstellt würde. Auch sollten nur aus einem gewissen Stadttheile, der genau begränzt ward, die Knaben („parvuli ibidem informandi“) diese lateinische Jacobischule besuchen dürfen. Der Rath fügte sich in diese Bedingungen und stellte 1262 dem Capitel darüber einen förmlichen Revers[2] aus.

So kam denn endlich die städtische Jacobischule zu Stande, welche eine gleichartige Einrichtung wie die Domschule erhielt, auch vollständig unter dem Scholasticus des Capitels stand. Derselbe hatte daher auch den Rector und Subrector sammt den Schulgesellen zu bestellen. Das Schulhaus wurde zwar auf Kosten der Stadt erbaut und unterhalten, stand aber im Eigenthumsrecht des Capitels. Hinsichtlich des Schulgeldes war Alles so geordnet wie bei der Domschule: zwei Drittheile fielen dem Scholasticus zu, der davon aber für die Schulbedürfnisse zu sorgen hatte, ein Drittheil erhielten die Lehrer.


  1. Die Urkunde aus der Lübeckischen Trese (Stadtarchiv) hat Grautoff mitgetheilt, a. a. O. S. 19.
  2. Auch diese Urkunde, welche vorher schon in Lünig, Spicileg. ecclesiast. II, p. 313. abgedruckt war, hat Grautoff nach dem Original auf der Lübeckischen Trese correct gegeben.