Bezirk

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Bezirk ist der räumliche Zuständigkeitsbereich von Gerichten und Behörden (Amtsbezirk), speziell der Mittelbehörden der allgem. Veraltung in einer Reihe von Bundesländern (Regierungsbzirk). Quelle: Brockhaus, 1982

...Von ihrer Einrichtung im Jahre 1808 bis 1949 galt für die heutigen Regierungsbezirke die Bezeichnung „Kreis“, während die unteren Verwaltungsbehörden seit 1862 Bezirksämter hießen. Entsprechend sind die historischen Bezeichnungen "Kreis" für den Bezirk und "Bezirk" für den Landkreis auch in der bayerischen Verfassung von 1946 verwendet. Quelle: [1]