Historische Meldeunterlagen (2.5.) Stadtarchiv-Wien

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Hierarchie

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Allgemeines

Das Archiv verwahrt die historischen Meldebestände der Bundespolizeidirektion Wien, die seit etwa 1910 erhalten sind und in Form der Meldezettel und einer Meldekartei bis 1975 reichen. Eine unmittelbare Einsicht in diese Bestände ist nicht möglich.

Für das Vorhandensein eines entsprechenden Meldezettels darin ist immer die Abmeldung bestimmend. Das Archiv verfügt daher einerseits auch über wesentlich früher entstandene Zettel. Andererseits sind Anmeldungen aus diesem Zeitraum, die über 1975 hinaus noch gültig waren, noch nicht archiviert.


Daten

Die Meldeauskunft liefert meist die folgenden Daten:

  • Vor-/Zuname des Haupt- und der Mitbewohner
  • Geburtsname der Ehefrau
  • Geburtsdatum des Haupt- und der Mitbewohner
  • Adresse(n)
  • Beruf(e)
  • Datum der An-/Abmeldung je Wohnsitz
  • Sterbedatum (falls im Zeitraum stattgefunden)
  • Spitalsaufenthalte (langfristige) z.B. zur Altenpflege
  • Trauungs-/Scheidungsdatum (falls im Zeitraum stattgefunden)
  • Bei Auswanderung - Ort oder Land des nächsten Wohnsitzes
  • Religionsbekenntnis


Bestellung einer Meldeauskunft

Vorbedingung: Sie brauchen den vollständigen Namen UND das exakte Geburtsdatum. Einschränkung: Bei weiblichen Personen kann nach der Verehelichung (und der damit bedinger Namensänderung) keine Auskunft gefunden werden.

Tipp: Bestellen Sie daher immer die Meldedaten des Haushaltsvorstandes. Die Daten der mitwohnenden Angehörigen wird dann immer mitgeliefert.

Wartedauer: Meist 1 bis 4 Wochen.

Kosten je Person (= Familie): 13 Euro (Stand: 2005) Ausnahme: Bei Personen mit mosaischen (jüdischer) Religion werden z.Z. KEINE Kosten verrechnet.

Bestellung: Bestellen Sie bevorzugt mit dem "Formular" auf dieser Webseite: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/archiv/historischemeldeunterlagen.html . Oder mittels E-Mail mit Angabe der Adresse und Telefonnummer, Mail: mailto:post@m08.magwien.gv.at .

Resultat: E-Mail mit Textdaten. Nur Abschrift der wichtigsten Daten! Keine vollständige Abschrift! Lese-/Tippfehler der Abschrift sind zu berücksichtigen! Bei Spezialfragen z.B. Hinweise zu Polizeiaktivitäten zur Person, extra anmerken. (es werden leider keine Kopien von Originalen erstellt/ausgefolgt!)