Christliche Hausschule 1781/046

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Christliche Hausschule 1781
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[045]
Nächste Seite>>>
[047]
Datei:Christliche Hausschule.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



III. Abschnitt.

Vorerinnerung.

Christliche Eltern! erfreuet euch im Herrn über das Wachsthum und Vermehrung eures gesegneten Ehestands: Ziehet euere Kinder, wie die junge Oel-Zweig rings um eure Tischen. Lasset diese grüne Zweig nicht zu Haus verwelken, sondern im vierten und fünften Jahr besorget sie zur Schulen und christlichen Lehre, besonders am Ort, wo Schule und Kirch seynd.

Auf allen Sonn- und Feyer-Tägen (die hohe Feste ausgenommen) wird von zwey bis drey Uhren nachmittags Christliche Lehre gehalten; die ganze Fasten-Zeit aber, von zwölf bis ein Uhr, Monn- Dienstags und Mittwochs mit den kleinen, von 5. bis 9. Jährigen; Donnerstags, Freytags und Samstag mit den Grössern, von zehn bis fünfzehn jährigen.

Es wird kein Kind vor dem 15ten Jahr von der Christlichen-Lehre loßgesprochen,