Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/215

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Celebrität war[1], seine Polemik wider das Concordienbuch eifrigst fort, theils als Schriftsteller in verschiedenen Publicationen, theils in Correspondenzen im In- und Auslande. Noch in seinem hohen Alter veranstaltete er deswegen im Dom zu Schleswig ein Colloquium, wozu der Bischof von Ratzeburg, Dr. Conrad Schlüsselburg, sich einfand, und in welchem v. Eitzen in den heftigsten Aeußerungen sich über das Buch erging. Auch in Kiel griff der Pastor Martin Coronäus die Concordienformel auf das Heftigste an, und hielt starke Predigten dagegen, die ihn in lebhaften Dispüt mit Hamburgischen Theologen verwickelten, von denen er selbst zu einem Colloquium nach Hamburg gefordert ward, jedoch dies ohne weitere Folgen. Der Superintendent Pouchenius in Lübeck richtete sogar wider den Pastor Coronäus eine Klageschrift an den Kieler Magistrat, allein der Gottorfische Superintendent v. Eitzen nahm ihn dagegen in Schutz.

Hiernach erlangte also das Concordienbuch[2] in Schleswig-Holstein nicht Gesetzeskraft als obligatorische Bekenntnißschrift. Allein es läßt sich nicht leugnen, daß später eine Zeit lang der Religionseid der Prediger nicht allein auf die von der Lutherischen Kirche allgemein angenommenen symbolischen Bücher, nämlich die Augsburgische Confession und deren Apologie, die Katechismen Luthers, und die Schmalkaldischen Artikel, sondern auch speciell auf die Concordienformel, obwohl dieselbe mehr Zwietracht als Eintracht gebracht hatte, gerichtet worden ist[3] . Jedoch die Praxis war nicht in allen Theilen unseres Landes und nicht zu allen Zeiten eine ganz gleichmäßige[4]. Daneben ist es indessen unzweifelhaft, daß in


  1. Ueber Paul v. Eitzen als Theologen und insonderheit über dessen „Ethik“ hat L. Pelt (Professor der Theologie in Kiel) eine ausführliche Nachricht ertheilt in Ullmann und Umbreit, Theol. Studien und Kritiken, Jahrg. 1848, Heft II., S. 271—319. Der Aufsatz ist titulirt: „Die christliche Ethik in der Lutherischen Kirche vor Calixt und die Trennung der Moral von der Dogmatik durch denselben“.
  2. In dem Vorangeführten unterlassen wir nicht, noch hier schließlich zu bemerken, daß eine Sammlung von noch niemals edirten und größtentheils unbekannten Urkunden, welche die Formulam concordiae und deren Fata insonderheit in den Herzogth. Schlesw. u. Holstein betreffen, nebst einer kurzen historischen Erzählung, sich findet in der Dänischen Bibliothek St. IV, S. 212—365; V, 355—388, VII, 273—364; VIII, 333—468; IX, 1—178.
  3. In dieser Beziehung können wir mit Lau, Reformationsgesch., S. 301 ff., nicht übereinstimmen, müssen vielmehr Falck in seinem Handbuch III, 2, S. 695 nnd 696, beipflichten.
  4. Vgl. Falck I, 317, III, 2, S. 696, Anm. 85; Hegewisch, Gesch. der Herzogth. III, S. 25; Schlegel, im N. Staatsb. Mag. II, S. 473 ff. über die Einführung symbolischer Bücher in Dänemark.