Lippedepartement
Hierarchie:
Regional > Historisches Territorium > Frankreich > Lippedepartement
Entstehung des Lippedepartements
Das Lippe-Departement wurde aus Landesteilen zusannnengesetzt , welche früher dem Bischof von Münster , dem König von Preussen und einigen Grafen zugehörten; späterhin, durch den, sich auf den am 2. Oktober 1801 geschlossenen Lüneviller Frieden gründenden Reichs- Deputaiions-Schluss vorn 24. März 1803 dem König von Preussen und verschiedenen mediasierten Herzögen und Grafen zur Entschädigung gegeben, und nachher durch einen, im Tilsiter Frieden vom 9.Juli 1807 sich gründenden Verein, an den Großherzog von Berg abgetreten worden.
Durch das kaiserliche Dekret Napoleons vom 26. Dezember 1810 wurden die Lande zwischen der Lippe, der Ems und den Grenzen der holländischen Departements von dem Grossherzogtum Berg getrennt, und diejenigen, welche zwischen der Lippe, dem Rhein, der Ober-Ijssel, längs dem Brekerflusse und einer bis zur Ems gegen Greven gezogenen Linie, dann längs dieses Flus¬ses, bis zur Mündung der Ijessel, einer über Hiltrup gehenden bis Haltern am See in der Art verlän¬gerten Linie, dass das Amt Lüdinghausen zu ihrer rechten Seite bleibt, liegen, mit dem De¬partement der oberen Ijssel vereinigt , und daraus zwei Arrondissements , das von Rees und Münster gebildet.
Jene Lande, welehe zwischen den mit dem Oberijssel - Departement vereinigten Landesteilen, dem Wege von Nordhorn nach Lingen und dem Emsfluss aufwärts oberhalb Greven liegen Mit dem Departement der Ijssel -Mündungen , unter dem Namen des Arrondissements Steinfurt;
Und endlich jene, welche zwischen der Ems, den Grenzen des Westems - Departemens, längs der Vechte bis Nordhorn und dem Wege von Nordhorn nach Lingen liegen, unter dem Namen des Arrondissements Neuenhans mit dem Depar¬tement der Westems vereinigt.
Durch das am 28. April 1811 vom Kaiser Napoleon genehmigte Senatus - Consult vom 27. desselben Monats wurden diese vier Arrondissements wie¬der von Holland getrennt und daraus ein eignes Departement der Lippe gebildet, zu dessen Hauptort Münnster bestimmt wurde, und dessen Organisation das kaiser¬liche Dekret vom 28. April festsetzte.
Verwaltungsstruktur
Das Departement Lippe wurde wiederum in 4 Arroudissements und diese in 22 Kantons abgeteilt.
Für das Verwaltungsfach wurden ein Präfekt, ein General - Sekretär , drci Prefektur-Räte, drei Unter - Präfekte, mit Ausschluß des Staats¬rat – Anditeurs im Hauptort, ernannt, und bestimmt, dass der General - Departments - Rat aus 16, der Arrondissements-Rat eines jeden Berirks aus 11 , das Departements - Wahlkolle¬gium approximativ aus 200, die Wahl-Kollegien der Arrondissements Rees und Steinfurt aus 150, jene der Arrondissements Münster und Neuenhaus aus 110 Mitgliedern bestehen sollten.
Zufolge desselben Dekrets soll das Lippe-Departement zum General –Polizei - Konunissariat von Hardenberg gehören, und der General – Polizei - Konunissar nach dem Dcerete vom 25. März 1811 zu Münster residiren.
Das Lippe- Departement gehört zur 15. Mili¬tair - Division.
In Betreff des Artillerie -Dienstes steht es unter der Direktion von Mastricht.
In Betreff des Geniewesens unter der Direk¬tion von Kölln.
Die Kompanie der im Lippe - Departement stationirten Gendarmerie macht einen Teil der Lüttiger Legion aus und besteht jetzt, seitdem auch die Brigade von Wesel hinzugnomnen ist, aus 12 Brigaden zu Pferde, und 4 Brigaden zu Fuß.
Die Reserve - Kompanie ist von der 6. Klasse.
In Betreff der Forstverwaltung sollte das De¬partement nach dem Organtsations - Dekret zu jener von üttig oder der 23. Konservation ge¬hören , indessen ressortirt es nach der nachher erfolgten Bestimmung jetzt von jener im Haag, macht folglich einen Theil der 31. Comervation aus;
Es gehört zur 5. Serie und wählt 2 Depu¬tirte zum gesetzgebenden Korps.
Es bildet einen Theil der 4. Kohorte der Ehrenlegion.
In gerichtlicher Hinsicht ressortirt das Depar¬tement vom kaiserlichen Gerichtshof zu Lüttig, in jedem Arroindissement ist ein Tribunal erster Instanz, und in Münster noch ausserdem ein Handels - Tribunal.
Grenzen des Departement
Das Dekret vom 26. December 1810 hatte die Grenzen der 4 Arrondissements bestimmt, durch eine aus dem Grafen Hedouville kaiserl. französischer, und dem Grafen Beugnot Gross-herzogl. Bergischer Seits bestehenden Spezial¬kommission wurden indessen am 22. Februar 1811 die Grenzen gegen das Großherzogthum Berg berichtiget , wodurch unter andern die Stadt und das Kirchspiel Wolbek , so wie das Dorf Angelmodde davon getrennt , durch das Dekret vom 6. August 1811 aber dem Lippe-Departement wieder beigelegt wurden.
Das Departement, wie es nun besteht, gren¬zt gegen Norden an das Departement der Westems, gegen Osten an das Departement der Oberems, gegen Süden an das Großherzogthum Berg, und gegen Westen an die Departements der Roer und Oberijssel.
Sein Flächenraum beträgt ungefähr 584,100 Hektar und umfaßt eine Volksmenge von 240.712 Menschen.
Bevölkerung
Diese besteht in administrativer Hinsicht
- An Junggesellen 71.840
- Mädchen 70.623
- vcrheirateten Männern 40.629
- vcrheirateten Frauen 40.755
- Wittwern 5.271
- Wittwen 9.479
- Soldaten im Dienst 2.115
Ueberhaupt 240.712
Religion
- Katholiken 205.900
- Reformierte 29.043
- Lutheraner 4.046
- Mennoniten 3o
- Juden 1.593
Ueberhaupt 240,712 Menschen.
In Hinsicht des bewohnten Zustandes
Arrondissement Münster
130.9000 ha, 23 Quadratmeilen, 131 Quadratmyriameter, 57.641 Einwohner (EW), 2.506 EW/qmeile, 442 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Rees
136.950 ha, 24 Quadratmeilen, 137 Quadratmyriameter, 69.685 Einwohner (EW), 2.904 EW/qmeile, 509 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Steinfurt
147,400 ha, 26 Quadratmeilen, 147 Quadratmyriameter, 75.003 Einwohner (EW), 2.885 EW/qmeile, 510 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Neuenhaus
168,850 ha, 30 Quadratmeilen, 169 Quadratmyriameter, 38.383 Einwohner (EW), 1.280 EW/qmeile, 227 EW/Quadratmyriameter
Indgesamt
534,100 ha, 103 Quadratmeilen, 584 Quadratmyriameter, 240,712 Einwohner (EW), 2.337 EW/qmeile, 412 EW/Quadratmyriameter