Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/108

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Neuenbrook in der Kremper-Marsch und Borsfleth, Beienfleth, Wewelsfleth, Brockdorf, S. Margarethen in der Wilster-Marsch, auch noch eine Anzahl klösterlicher und adliger Kirchen, deren Prediger vorher schon zum Münsterdorfischen Kaland, aus dem das Consistorium gebildet ward, gehört hatten, namentlich: Neuenkirchen in der Kremper-Marsch, Heiligenstedten, Krummendiek, Hohen-Aspe, auch Breitenberg, woselbst der Pastor erst 1577 auf Bitte des Statthalters in den Kaland aufgenommen ward. Neuendorf und Collmar sind erst später aufgenommen.

Der Propst Johannes Anthonii lebte noch bis 1557, den 7. Juni. Ihm folgte im Pastorat und in der Propstei Johannes Bullichius, der früher Pastor zu Wöhrden und zu Büsum in Dithmarschen gewesen war. Er starb schon 1559, den 4. Juni. Ihm folgte M. Johannes Vorstius, gebürtig aus Antwerpen, 1551 bis 1554 Pastor zu Norden in Ostfriesland, dann seit 1554 Pastor und Propst zu Hadersleben. 1559 ward er Pastor zu Itzehoe und Propst des Münsterdorfischen Consistoriums bis 1599, 13. April, wo er 70 Jahre alt starb.

Zu seiner Zeit erweiterte sich der District, über den der Propst die kirchliche Aufsicht zu führen hatte, dadurch daß auch die Königlichen Kirchen des Amtes Segeberg und einige andere in Wagrien belegene, die bisher noch Lübischen Stiftes gewesen waren, hinzukamen. Es ist dies aber erst gegen Ende der Amtsführung des Propsten Vorstius 1586 geschehen, wohingegen allerdings die beiden zum Amte Segeberg gehörigen Kirchspiele Bramstedt und Kaltenkirchen, welche nicht zum Lübecker Sprengel gehört hatten, schon gleich von Anfang an unter dem Königlichen Propsten zu Itzehoe gestanden haben müssen, obgleich sie mit dem Münsterdorfischen Consistorimn keine Verbindung hatten. Aehnlich wird es gewesen sein mit den beiden adligen Kirchen zu Haseldorf und Haselau, die immer der einseitigen Königlichen Episcopalhoheit unterworfen geblieben sind.

Jene Königlichen Kirchen Lübischen Stiftes waren aber folgende: die Stadtkirchen zu Segeberg, Plön, Oldesloe, Oldenburg, Heiligenhafen; die Landkirchen zu Großen-Brode, Bornhöved, Leetzen, Gleschendorf, Ratkau, Ahrensbök, Süssel, Gnissau, Kurau, Reinfeld, Zarpen, Wesenberg u. a.

4. Nach der Eroberung und Theilung Dithmarschens wurde die Propstei Süder-Dithmarschen eingerichtet. Es gehörten dazu