Rauchhuhn

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Rauchhühner, Rauchhafer und Rauchgeld waren als teilweise umstrittene Grundzinsen des Landesherrn für die Hausstätten, den Rauchfang („da, wo Rauch gehet“), anzusehen.

Beispielsakte:
1761 – 1782: Verzeichnis der von Anfang der Regierung Ihrer Kurfürstlichen Gnaden erbauten und bis anhero bewohnten neuen Häuser im Amt Sassenberg und daraus zu praestirenden Landfolge und Rauchhühner (Harsewinkel, Beelen, Greffen, Milte, Alt-Warendorf, Neu-Warendorf) Quelle: Staatsarchiv Münster, Bestand Fürstbistum Münster, Amt Sassenberg, Nr. 156